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28. März 2023, 06:10 Uhr

Junge durfte nicht getestet werden

Nach einem Corona-Ausbruch in der Waldorf-Schule in Aurich unterzog das Gesundheitsamt einen Jungen einem Zwangs-PCR-Test. Das war rechtswidrig, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht.

Lesedauer: ca. 1min 58sec
Ein Zwangs-PCR-Test eines Jungen an der Auricher Waldorfschule war rechswidrig. Dieses Urteil ist jetzt gefallen.

Ein Zwangs-PCR-Test eines Jungen an der Auricher Waldorfschule war rechswidrig. Dieses Urteil ist jetzt gefallen. © Pixabay

Aurich Es war ein Fall, der Schlagzeilen machte. Nach einem Corona-Ausbruch an der Waldorfschule in Aurich hatte das Gesundheitsamt im September 2020 in einer Klasse vorsorglich mehrere Schüler auf das Virus testen lassen. Bei einem Schüler lag jedoch keine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vor. Auch der damals neunjährige Junge selbst hatte dem Rachenabstrich nicht zugestimmt. Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat jetzt mit Urteil vom 14. März den PCR-Test und die anschließende (...).
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