Kinderschänder von Borkum muss fünf Jahre ins Gefängnis
Der 80-Jährige war erst nur ein netter Nachbar. Doch immer, wenn er mit dem Mädchen von neben alleine war, missbrauchte er es. Davon ist das Gericht überzeugt. Ein Geständnis legte er nicht ab, womit er das Kind zur Aussage vor Gericht zwang.
Lesedauer: ca. 2min 42secVon Martina Ricken
Borkum Ein inzwischen 80-jährigen Borkumer muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes fünf Jahre Freiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen. Dieses Urteil fällte die Jugendschutzkammer des Landgerichts Aurich nach umfangreicher Beweisaufnahme, die zum großen Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wurde.
Er war der nette Nachbar
Der Angeklagte war der Nachbar des Mädchens, das vor der Einschulung mit ihrer Mutter nach Borkum gezogen war. Mutter und Kind fassten schnell Vertrauen zu dem sympathisch wirkenden Senior, der sich als guter Gesprächspartner und immer hilfsbereiter Mensch erwies. Das Vertrauen ging so weit, dass das Kind nach der Schule zu ihm ging, wenn die Mutter noch auf der Arbeit war. Kurz vor Weihnachten 2022 durfte das Mädchen auch bei ihm übernachten, weil die Mutter zu einer Weihnachtsfeier eingeladen war.
Die Mutter bemerkte es sofort
Bei diesen Gelegenheiten, wenn das Mädchen allein in seiner Wohnung verweilte, kam es zu mehreren sexuellen Übergriffen. Die Mutter bemerkte ab dem ersten Vorfall im Sommer 2022, dass ihre Tochter nicht mehr so gerne zum Angeklagten ging. Erklären konnte sie sich das nicht. Nach dem letzten Vorfall hatte sie mit ihrer Tochter die Weihnachtstage bei ihrer Familie und dem leiblichen Vater des Kindes verbracht. Bei der Rückkehr nach Borkum war die Ablehnung des Mädchens gegenüber dem Angeklagten, der Mutter und Tochter von der Fähre abholte, unübersehbar. Beim anschließenden gemeinsamen Essen brach es aus dem Mädchen heraus und brachte die Vorwürfe gegen den Angeklagten hervor.
Der Borkumer wollte sich an diesem Abend das Leben nehmen. Doch die Mutter und eine weitere Nachbarin verschafften sich Zutritt zu seiner Wohnung und informierten Polizei und Rettungsdienst.
Der Verdächtige wollte gestehen, aber dann schwieg er
In dieser Situation hatte sich der Angeklagte geäußert. „Ihre Aussage gegenüber der Mutter und im Krankenhaus war, dass Sie gestehen wollen, um dem Mädchen die Aussage zu ersparen“, erinnerte Richter Bastian Witte den Angeklagten. Denn im Prozess hatte sich der 80-Jährige nicht geäußert. Stattdessen war es sein Verteidiger, der zum Prozessauftakt eine Erklärung abgegeben hatte, die aber nicht als Einlassung des Angeklagten gelten sollte. In dieser Erklärung fand der Anwalt für alle Anschuldigungen harmlose Erklärungen. Es wurde zudem behauptet, dass das Mädchen zu Lügen neige, vielleicht beeinflusst oder andere Taten eines Dritten auf den Angeklagten übertragen habe.
Das Mädchen musste vor Gericht aussagen
All dies wies der Vorsitzende zurück. „Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Angaben in der Verteidiger-Erklärung stimmen“; konstatierte Richter Witte. Zwei Tage nach dem Vorfall kurz vor Weihnachten war das Mädchen von der Polizei vernommen worden und konnte dabei zahlreiche Details schildern. Das Kind musste aufgrund des Schweigens des Borkumers auch vor Gericht aussagen. Dass Erinnerungen aufgrund des Zeitablaufs verblassten, war für das Gericht gerade bei Kindern völlig normal. „Aber das Kerngeschehen hat das Mädchen gut erinnert. Man musste nur ein Stichwort nennen und die Dinge fielen ihr wieder ein und sie konnte sie gut schildern“, sagte der Vorsitzende. An der Glaubwürdigkeit des Kindes zweifelten die Richter nicht.
Bei der Urteilsfindung berücksichtige die Jugendschutzkammer das hohe Alter und die Haftempfindlichkeit des Angeklagten. Vermindert schuldfähig war er deshalb aber nicht. Auch wurde eine einschlägige Vorstrafe nicht berücksichtigt, weil der Strafbefehl vom August 2022 wegen Kindesmissbrauchs noch nicht rechtskräftig war.