Landgericht Oldenburg verurteilt die EWE dazu, künftig ordentlich zu arbeiten
Monatelang mussten viele EWE-Kunden auf ihre Abrechnungen warten. So lange, dass der Energieversorger sogar kleine Summen als Entschuldigung bot. Alles rechtswidrig - das urteilte jetzt das Landgericht Oldenburg. Die Verbraucherzentrale jubelt.
Lesedauer: ca. 2min 00secOstfriesland Das Landgericht Oldenburg hat den Energieversorger EWE dazu verurteilt, Abrechnungen für Strom und Gas künftig spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zu erstellen. Die Verbraucherzentrale hatte gegen das Oldenburger Unternehmen geklagt, da Kundinnen und Kunden teils mehrere Monate auf Jahres- und Abschlussrechnungen sowie die Auszahlung von Guthaben warten mussten. EWE war nicht bereit, eine Unterlassungserklärung für die Zukunft abzugeben.
„Das ist ein wichtiges Signal“
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht das Urteil als wichtiges Signal für die Betroffenen. „Es freut uns sehr, dass unsere Klage in den wesentlichen Punkten erfolgreich war“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Betroffenen. Es stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und unterstreicht, dass gesetzliche Fristen nicht einfach missachtet werden dürfen.“
Das Computersystem war überlastet
tDie EWE hatte die verspäteten Abrechnungen mit einer Überlastung des eigenen Computersystems begründet. So hätten die staatliche Gas- und Strompreisbremse zu technischen Schwierigkeiten geführt; in Folge konnten Abrechnungen nicht erstellt werden. Manche Verbraucher mussten bis zu einem halben Jahr warten - und wussten so lange nicht, ob sie nachzahlen müssen oder etwas erstattet bekommen. Da es solche oder ähnliche staatliche Vorgaben aber immer wieder geben könne, so die EWE, wollte man für die Zukunft nicht versprechen, dass es nicht erneut zu Verzögerungen kommen könne.
Es sind keine Einzelfälle
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass es sich bei den Verstößen nicht um Einzelfälle handelt: Dass eine Vielzahl von Kundinnen und Kunden betroffen ist, gehe schon aus der Kommunikation des Energieversorgers zu den freiwillig eingeräumten „Entschädigungszahlungen“ hervor. Es sei daher notwendig, die Rechtslage generell zu klären.
Was heißt das für die Kunden?
Sollten erneut Abrechnungen zu spät kommen, können sich Kunden am besten über die Verbraucherzentrale an das Landgericht wenden. Dieses setzte dann Strafgelder fest. Das Geld allerdings kommt nicht den Kunden zugute - sondern dem Staat.