Anzeige

Anzeige

Zum Artikel

Erstellt:
30. Januar 2025, 06:05 Uhr

Landwirtschaft: Neue, strengere Regeln für die Gülledüngung

Auf bestelltem Ackerland und auf Grünland ist nur noch eine bodennahe Ausbringung erlaubt

Lesedauer: ca. 2min 13sec
Für das Ausbringen von Gülle gelten genaue Regeln. Ab Sonnabend können Landwirte diese Art der Düngung wieder anwenden. Foto: dpa

Für das Ausbringen von Gülle gelten genaue Regeln. Ab Sonnabend können Landwirte diese Art der Düngung wieder anwenden. Foto: dpa © dpa

Mit dem Ende der Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel dürfen Landwirte ab Sonnabend (1. Februar) wieder Gülle, Jauche und andere organische Dünger auf ihren Flächen ausbringen. Doch die diesjährige Saison bringt eine entscheidende Änderung mit sich: Erstmals gilt die Pflicht zur bodennahen, emissionsarmen Ausbringung nicht nur für bestelltes Ackerland, sondern auch für Grünland- und Ackergrasflächen.

Neben den neuen Vorschriften erschweren auch die Witterungsbedingungen die Düngung. Der milde, nasse Winter hat viele Böden aufgeweicht, sodass die Befahrbarkeit vieler Flächen erst geprüft werden muss, teilte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) mit.

Sperrfristen und Einschränkungen

Die gesetzlichen Sperrzeiten für stickstoffhaltige Dünger sind klar definiert: Für Ackerland gelten Sperrzeiten vom 2. Oktober bis zum 31. Januar, für Grünland vom 1. November bis ebenfalls zum 31. Januar. Für Stallmist und Kompost gilt eine kürzere Sperrfrist vom 1. Dezember bis 15. Januar, da deren Stickstoff langsamer pflanzenverfügbar wird.

Unabhängig von der Sperrfrist darf keine Düngung erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Diese Regel soll verhindern, dass Nährstoffe mit abfließendem Wasser verloren gehen und in Gewässer gelangen.

Düngung muss Bedarf angepasst sein

Die Düngeverordnung verlangt, dass die Düngung dem Pflanzenbedarf angepasst wird. Das bedeutet: Zeitpunkt und Menge müssen so gewählt werden, dass die Nährstoffe möglichst vollständig von den Pflanzen aufgenommen werden können. Moderne Technik wie Reifendruckregelanlagen oder Schleppschlauchsysteme ermöglicht es Landwirten, auch bei schwierigen Bodenverhältnissen effizient zu düngen.

Besonders auf Grünland gilt: Selbst eine frühe Düngung im Februar birgt kaum Verluste, da die dichte Grasnarbe Nährstoffe speichert und Versuchsergebnisse zeigen, dass Ammoniakverluste zu dieser Zeit geringer sind als bei einer Düngung im wärmeren März.

Strengere Vorgaben zur Emissionsminderung

Bereits seit 2020 dürfen flüssige organische Dünger auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig oder direkt in den Boden eingebracht werden. Diese Vorschrift wird nun auch auf Grünland- und Ackergrasflächen ausgeweitet. Ziel ist es, Ammoniak-Emissionen zu senken, die bei herkömmlicher Breitverteilung deutlich höher ausfallen.

Dafür kommen verschiedene Techniken wie Schleppschlauch-, Schleppschuh- oder Schlitzverteiler zum Einsatz. Doch nicht alle Flächen unterliegen der neuen Regel: Hanglagen, kleine Parzellen unter einem Hektar sowie Kleinbetriebe sind von der Pflicht ausgenommen. Deshalb wird man vereinzelt auch weiterhin die klassische Breitverteilung von Gülle beobachten können.

Mit diesen neuen Vorgaben geht die Landwirtschaft einen weiteren Schritt in Richtung effizienterer und umweltfreundlicherer Düngung – auch wenn die Umsetzung für viele Betriebe eine Herausforderung darstellt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen