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Miese Maschen beim Einkaufen im Netz

Lesedauer: ca. 3min 34sec
Miese Maschen beim Einkaufen im Netz

Ob Phishing auf gefälschten Bezahlseiten oder Abzocke über angebliche Treuhandunternehmen: Betrugsmaschen rund ums Onlineshopping gibt es viele. Und sie werden immer raffinierter.

Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit dafür liefert das Verbraucherschutzportal „Watchlist Internet“: Betrüger bauen nicht nur Fake-Shops, sondern imitieren auch täuschend echt den Bezahldienst Klarna.

Der Nutzer gibt dann für die vermeintliche Sofortüberweisung arglos seine Onlinebanking-Zugangsdaten ein, die dann von den Kriminellen abgefischt werden. Wichtig: Die Internetadressen beim Bezahlen müssten in diesem Fall „Sofort.com“ oder „Klarna.com“ lauten.

Sonst sind Betrüger am Werk, die wahrscheinlich auch noch versuchen werden, ihren Opfern eine TAN abzujagen, um per Überweisung Geld stehlen zu können. Dabei könnten sie sich den Experten zufolge etwa am Telefon als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hausbank ausgeben.

Namen und Preise können Fake-Shops enttarnen

Besser also man identifiziert Fake-Shops schon vorher. Nur wie? Kauft man in einem Shop zum ersten Mal ein, sollte man den Namen in eine Suchmaschine eingeben. Haben andere Kunden schlechte Erfahrungen gemacht oder gibt es gar schon warnende Berichte? Sind die Preise zu gut, um wahr zu sein? Dann sind sie es oft auch nicht.

„Und werfen Sie einen Blick ins Impressum: 95 Prozent der Fake-Shops haben überhaupt kein Impressum. Und wenn es kein Impressum gibt, heißt es auch Finger weg“, rät Thorsten Behrens von „Watchlist Internet“. Auch bei Rechtsformen wie „Ltd.“ oder auffällig vielen sprachlichen oder Rechtschreibfehlern sei Vorsicht geboten. Auch ein Adress-Check lohnt: Ist die Firma auf Online-Karten verzeichnet?

Alle Alarmglocken sollten schließlich schrillen, wenn ein Shop eingangs vordergründig eine ganze Reihe von Zahlungsmöglichkeiten anbietet, am Ende aber auf einmal nur die Vorkasse-Option bleibt und alle sicheren Bezahlwege wie Rechnung oder Lastschrift verschwunden sind. Dann sollte man den Kauf unbedingt abbrechen und keinesfalls vorab Geld überweisen.

Und wie sieht es mit Kleinanzeigenportalen aus? „Das Problem bei diesen Portalen ist, dass man noch weniger weiß, wer einem gegenübersteht als beim klassischen Onlineshopping“, sagt Thorsten Behrens. Ganz wichtig ist: Kommunikation nur über die jeweilige Plattform.

Auch sollte man sich nicht auf andere Kanäle oder Seiten locken lassen und sich nicht auf Zahlungen an vermeintliche Treuhandunternehmen und grundsätzlich am besten auch nicht auf Überweisungen einlassen. Barzahlung und persönliche Übergabe sind zu bevorzugen.

Bei Kleinanzeigenportalen sind aber ebenso private Verkäuferinnen und Verkäufer im Visier von Kriminellen. Gerade bei hochwertigeren Waren behaupten Betrüger oft, das Geld bereits überwiesen zu haben und senden gefälschte Zahlungsbelege von Bezahldiensten. Ihr Kalkül: Die Ware wird verschickt, ohne dass wirklich Geld geflossen ist.

Verbreitet ist auch die Masche mit vermeintlichen Kurieren oder Speditionen: Jemand kann die Ware angeblich nicht selbst abholen, etwa weil er behauptet, im Ausland zu sein. Er oder sie bietet aber an, einen Kurier oder eine Spedition zu schicken.

Als Verkäufer bezahlen? Bloß nicht!

Das bedeutet: Finger weg. Denn sonst kommt etwa die Bitte vom angeblichen Käufer, die Frachtkosten für die Spedition zu begleichen, verbunden mit dem Versprechen, diese Lieferkosten zusammen mit dem Kaufpreis zu überweisen. Dann kommt eine gefälschte E-Mail, die den Zahlungseingang belegen soll, gefolgt von einer Bankverbindung: angeblich die der vermeintlichen Spedition.

Wer die fingierten Frachtkosten tatsächlich überweist, ist sein Geld los. Denn die versprochene und vermeintlich belegte Zahlung ist nie auf dem eigenen Konto eingegangen. Es gibt auch Varianten des Speditionstricks, bei denen es vor allem um Phishing geht und man etwa vom vermeintlichen Frachtunternehmen aufgefordert wird, Kreditkarten- oder Kontoinformationen anzugeben. Diese sensiblen Daten greifen die Kriminellen dann ab.

Betrügerische Angebote finden sich aber auch in sozialen Medien oder flattern per E-Mail ins Haus. In beiden Fällen sollte man etwa Traumpreis-Angeboten kritisch begegnen, gerade wenn es um Populäres oder aktuell stark Nachgefragtes geht, sei es das Top-Smartphone, die Solaranlage oder ein günstiger Gas-Liefervertrag.

Wer bei solchen Ködern „angebissen“ und seine Daten angegeben hat, muss vielfach mit Anrufen rechnen, bei denen ein sich stetig erhöhender Kauf- oder Vertragsdruck erzeugt wird. „Hier werden Ängste der Verbraucher geschickt ausgenutzt“, sagt Ingo Sorgatz von der Opferschutzorganisation Weißer Ring etwa mit Blick auf die Probleme und Herausforderungen im Energiebereich. Gezielt würden Betrüger hier vor allem ältere Generationen ins Visier nehmen.

„Man bekommt auch imInternet nichts geschenkt“

Um Lockangebote oder Phishing-Fallen per E-Mail gar nicht erst oder seltener zu erhalten, sollte man auf einen aktiven Spamfilter beim E-Mail-Provider oder im E-Mail-Programm achten, rät Joachim Schneider von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Ansonsten gelte generell vor allem: „Man bekommt auch im Internet nichts geschenkt.“

Wer einer Betrügerin oder einem Betrüger aufgesessen ist und bereits Geld überwiesen oder verschickt hat, sollte nicht nur seine Bank oder den jeweiligen Zahlungsdienstleister informieren, sondern jeden Betrug auch anzeigen. Denn nur wenn die Polizei Kenntnis von solchen Vorfällen erlangt, kann sie Betrügerinnen und Betrüger identifizieren, neue Betrugswellen ausmachen und präventiv reagieren. „Eine Anzeige ist potenzieller Opferschutz“, betont Joachim Schneider: „Sie helfen nicht nur mit, die Täter dingfest zu machen, sondern verhindern auch weitere Verbrechensopfer.“

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Erstellt:
17. Juni 2023, 19:00 Uhr

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