Nach dem Schließungs-Beschluss in Aurich: Das Pro-Bündnis sucht nach Auswegen
Auch nach dem Kreistagsbeschluss, der das vorzeitige Aus der Klinik besiegelt, sehen sich die Gegner weiterhin im Recht.
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Die Schließung der Norder Klinik wird erzeit umgesetzt. Das Aktionsbündnis gegen die Schließung jedoch kämpft weiter. ©
Norden In der vorvergangenen Woche hatte der Auricher Kreistag das vorzeiige Aus des Norder Krankenhauses beschlossen - und das ausgerechnet auf einen Antrag der Grünen hin. Jetzt hat sich das Aktionsbündnis sortiert und versucht die Niederlage zu verarbeiten. Es kämpft weiter.
Das Bünbnis für den Erhalt des Krankenhauses in Norden bedauerte nach dem Studium des Rechtsgutachtens für die Stadt Norden die Entscheidung des Bürgermeisters, auf weitere Maßnahmen zum Erhalt des Norder Krankenhauses zu verzichten. Das teilte das Pro-Klinik-Bündnis am Wochenende mit.
Die Stadt könne als einfachste Maßnahme das Innenministerium im Rahmen der Kommunalaufsicht zur Überprüfung des Landkreises auffordern. „Der Kreis erfüllt nicht mehr seinen Sicherstellungsauftrag zur stationären medizinischen Versorgung“, glaubt zumindest das Aktionsbündnis.
Erstaunen habe das Datum des Gutachtens ausgelöst. Demnach habe es dem Bürgermeister fast zwei Wochen vor der Kreistagssitzung vorgelegen, so das Bündnis. Gutachtenauftrag war die Frage, ob der Schließungsbeschluss des Aufsichtsrates der Trägerklinik rechtens war. Dies hätten die Berliner Juristen verneint.
Wohl auch deswegen schob der Kreistag Aurich einen politischen Beschluss hinterher.
Doch auch diesen Beschluss will das Bündnis nicht anerkennen und mutmaßt, dass in Aurich nur über den Konsortialvertrag abgestimmt wurde, nicht jedoch über den „Gebietsänderungsvertrag“, in dem die Krankenhausversorgung im neuen Kreisgebiet festgeschrieben sei.
Aber auch der Konsortialvertrag müsse vom Landkreis zunächst gekündigt und gegebenenfalls neu verhandelt werden, bevor der Kreistagsbeschluss umgesetzt sei.Das Aktionsbündnis ist noch immer der Meinung, dass der Kreis gegen das niedersächsische Krankenhausgestz verstoße.