Nur eine Mindeststrafe für den Besitz von Kinderpornografie
Warum ein 43-jähriger Norder vor dem Amtsgericht mit einem „blauen Auge“ davon kommt
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Norden Der Mann, den die Staatsanwaltschaft gestern vor dem Schöffengericht zur Verantwortung ziehen wollte, kam nicht allein. In Begleitung seines Pflichtverteidigers und eines gesetzlichen Betreuers nahm er Platz. Schnell war dem 43-Jährigen anzumerken, dass ihm der Auftritt vor Gericht nicht nur unangenehm, sondern zugleich auch unerklärlich war. Die Anklage warf dem Mann vor, insgesamt sieben kinder- und drei jugendpornografische Fotos besessen zu haben. So zumindest das Ermittlungsergebnis (...).