Online Impfnachweis erbringen
Masern-Impfung gesetzlich vorgeschrieben
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Aurich Bis zum 31. Juli mussten Beschäftigte und zu betreuende Personen in Kindertagesstätten, Schulen oder medizinischen Einrichtungen einen Nachweis zum Masernschutz vorlegen. Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sein, sind betreffende Einrichtungen verpflichtet, diese Information an das jeweilige Gesundheitsamt zu übermitteln. Dafür wurde vonseiten des Landes Niedersachsen ein Online-Portal zur Verfügung gestellt. Rechtlicher Hintergrund Am 1. März 2020 trat das sogenannte Masernschutzgesetz (...).