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Online Impfnachweis erbringen

Masern-Impfung gesetzlich vorgeschrieben

Lesedauer: ca. 1min 53sec
Bis zum 31. Juli mussten Personen einen Impfnachweis gegen Masern oder von der Impfpflicht befreiende Dokumente vorlegen. Wer dem nicht folgte, wird in Kürze vom Landkreis Aurich kontaktiert.

Bis zum 31. Juli mussten Personen einen Impfnachweis gegen Masern oder von der Impfpflicht befreiende Dokumente vorlegen. Wer dem nicht folgte, wird in Kürze vom Landkreis Aurich kontaktiert. © dpa

Aurich Bis zum 31. Juli mussten Beschäftigte und zu betreuende Personen in Kindertagesstätten, Schulen oder medizinischen Einrichtungen einen Nachweis zum Masernschutz vorlegen. Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sein, sind betreffende Einrichtungen verpflichtet, diese Information an das jeweilige Gesundheitsamt zu übermitteln. Dafür wurde vonseiten des Landes Niedersachsen ein Online-Portal zur Verfügung gestellt. Rechtlicher Hintergrund Am 1. März 2020 trat das sogenannte Masernschutzgesetz (...).
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Erstellt:
4. August 2022, 18:14 Uhr

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