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23. März 2024, 06:00 Uhr

Schnelle Knöllchen für falsches Parken in Norden

Nur eben schnell zum Parkautomaten und wieder zurück – aber nicht jedem reichen die drei Minuten, die einem die Stadt Norden gibt.

Lesedauer: ca. 2min 25sec
Schnelle Knöllchen für falsches Parken in Norden

Norden Die Überraschung war groß, als Gerda Diekena am 20. Februar vom Parkautomaten in der Uffenstraße zurückkam und feststellen musste, dass sie in dem kurzen Zeitfenster bereits ein Ticket bekommen hat.

„Ich bin direkt zum Automaten“, so Diekena. Dabei habe sie jedoch ihr Fahrzeug nicht mehr im Blickfeld gehabt. In dieser Zeit muss bereits ein Mitarbeiter der Stadt das Auto geprüft, ebenfalls nicht gesehen haben, dass Diekena gerade erst ausgestiegen sei und das Ticket geschrieben haben. Um 11.34 Uhr wurde das Knöllchen ausgestellt. Der Parkschein von Diekena ist ab 11.35 Uhr gültig. Vom Mitarbeiter der Stadt sei auch nichts mehr zu sehen gewesen. „Das ist ein Unding“, sagt Diekena. Denn besonders Ältere und mobil Eingeschränkte, könnten es gar nicht in dem kurzen Zeitraum schaffen, zu einem Automaten zu gehen. Je nach Standort benötige man allein für den Hin- und Rückweg mehr als drei Minuten, insbesondere in Bezug auf städtische, gebührenpflichtige Parkplätze sei es Pflicht, sofort nach dem Parken ein Ticket zu lösen, sagt Ahlam Gandura-Kourich, Pressesprecherin der Stadt Norden. Dabei solle das Fahrzeug weiterhin im Blickfeld sein, um die unmittelbare Verfügungsgewalt aufrechtzuerhalten. Parkausweise sollten bereits beim Verlassen des Fahrzeugs ausgelegt werden.

„Die Stadt Norden beschäftigt derzeit fünf Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs, die auf acht Mitarbeiter aufgeteilt sind“, sagt die Pressesprecherin. Ein VZÄ repräsentiert die Arbeitszeit, die eine Vollzeitkraft leistet und entspricht in Deutschland in der Regel 40 Arbeitsstunden pro Woche.

Die Anzahl der Arten von Verstößen im Zusammenhang mit Halten/Parken könne nicht genau angegeben werden, da es eine Vielzahl von Tatbeständen gebe, so Gandura-Kourich. Die Kosten für entsprechende Verstöße variieren zwischen 10 Euro und 55 Euro und würden gemäß dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog festgelegt, der öffentlich auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes einsehbar ist. Im Jahr 2023 beliefen sich die Einnahmen aus der Erfassung von Parkverstößen auf einen mittleren, sechsstelligen Betrag.

Die Parkregeln variieren je nach Situation, betont die Pressesprecherin weiter. Ob sich das Fahrzeug auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz, in einer Seitenstraße, einer Halteverbotszone oder auf dem Gehweg befinde, sei entscheidend.

Auch beim Parken per Handy sei die Verfügungsgewalt zu beachten. Es sei erlaubt, bis zu drei Minuten ohne Parkschein zu parken, solange sich der Fahrzeugnutzer im oder am Fahrzeug befinde. Nach Ablauf dieser Zeit müsse jedoch ein Parkschein gelöst werden. Wenn sich der Fahrzeugnutzer innerhalb der drei Minuten von seinem Fahrzeug entferne, werde der Parkvorgang gebührenpflichtig.

Nachdem Diekena das gezogene Ticket händisch im Rathaus abgegeben hatte, lenkte die Stadt ein. „Die vorgebrachten Fakten vermögen sie jedoch nur zum Teil zu entlasten“, heißt es im Antwortschreiben. „Hiermit werden Sie verwarnt ohne Verwarngeld“, im Wiederholungsfalle könne jedoch nicht mehr auf die Erhebung verzichtet werden.

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