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Erstellt:
14. Dezember 2025, 17:02 Uhr

Schüler vom Fahrrad geschubst

48-jähriger Mann aus Hage wird nach Angriff auf Jugendlichen verurteilt

Lesedauer: ca. 2min 16sec
Das Amtsgericht Norden entschied über den Fall des Hagersn.

Das Amtsgericht Norden entschied über den Fall des Hagersn. © Lehmann leh

Am Dienstag musste sich ein in Hage wohnhafter Mann vor dem Amtsgericht in Norden verantworten. Der 48-Jährige wurde beschuldigt, am 21. März einen Schüler der KGS Hage beleidigt und dessen Leben bedroht zu haben. Darüber hinaus soll er den 14-Jährigen vom Fahrrad geschubst und auf den Helm geschlagen haben.

Der Angeklagte bestritt diese Version der Ereignisse vor Gericht: Er sei mit dem Fahrrad in Hage unterwegs gewesen, als er dem Schüler begegnete. Dieser habe ihn ohne jeden Grund vom Rad aus bespuckt. Also habe er den Jungen an der Bushaltestelle bei der Schule im Beisein weiterer Jugendlicher zur Rede gestellt. Im Gespräch mit dem Richter gab der Angeklagte an, der Schüler habe ihn daraufhin beleidigt und mit dem Handy gefilmt. „Ich laufe doch nicht durch die Gegend und bedrohe irgendwelche Kinder“, sagte der 48-Jährige. Die gefährliche Körperverletzung dementierte er ebenfalls.

Der 14-jährige Geschädigte widersprach dem geschilderten Tathergang. Er sei mit dem Fahrrad in der Nähe der KGS unterwegs gewesen, als der 48-Jährige ihm vorgeworfen habe, ihn angespuckt zu haben. Außerdem habe ihn der Mann beleidigt und bedroht. Auf Nachhaken des Richters gab der Jugendliche zu, sein Gegenüber abweichend vom Polizeibericht daraufhin ebenfalls beschimpft zu haben. Aber angespuckt habe er ihn nicht, sondern sei weggefahren.

Fünf bis zehn Minuten später habe er gemeinsam mit anderen Jugendlichen an der Bushaltestelle mit seinem Fahrrad gestanden, als der Angeklagte erneut auf ihn zugekommen sei. Im Beisein der anderen 13- und 14-Jährigen habe der Mann ihn vom Fahrrad geschubst, sodass er nach hinten gestolpert sei. Dem ersten Versuch, ihn zu schlagen, sei der Schüler noch ausgewichen. Beim zweiten Mal habe der Angreifer ihn auf den Fahrradhelm getroffen, woraufhin der Junge die Polizei verständigt habe. Dass der Schlag auf dem Helm ihm Schmerzen bereitet und seine Nase zum Bluten gebracht hätte, wollte der Geschädigte trotz mehrfacher Nachfrage des Richters nicht bejahen.

Die anderen fünf Jugendlichen bestätigten die im Polizeibericht vermerkte Verletzung jedoch. Mit ihren Ausführungen unterstützten sie die Version ihres geschädigten Mitschülers. Aufgrund der übereinstimmenden Aussagen und des ausführlichen Vorstrafenregisters des Angeklagten glaubten Richter und Staatsanwältin dem Bericht der Kinder. Im Fall der ersten Begegnung der beiden Parteien stünde allerdings Aussage gegen Aussage.

Für die Körperverletzung wurde der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss er Zahlungen von insgesamt 1000 Euro zu Tagessätzen von je 30 Euro an den Kinderschutzbund Duisburg ableisten.

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