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9. April 2025, 10:34 Uhr

Schullastenausgleich neu geregelt: So viel Geld fließt künftig ins Brookmerland

Einheitlich, gerecht, transparent: Die Pauschale pro Schüler steigt – und Brookmerland bekommt deutlich mehr Mittel für seine Schulen.

Lesedauer: ca. 2min 40sec
Die IGS Marienhafe zählt zu den Schulen, die vom Schullastenausgleich im Landkreis Aurich profitieren. Foto: Ute Bruns

Die IGS Marienhafe zählt zu den Schulen, die vom Schullastenausgleich im Landkreis Aurich profitieren. Foto: Ute Bruns © Bruns ubr

Brookmerland Die Samtgemeinde Brookmerland hat einer neuen Vereinbarung mit dem Landkreis Aurich zum sogenannten Schullastenausgleich zugestimmt. Grundlage dafür war Paragraf 118 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), welcher regelt, wie Landkreise die Kosten für Schulgebäude und -ausstattung ihrer angehörigen Gemeinden anteilig erstatten. Das Zielt ist es, die Finanzierung der Kosten für weiterführende Schulen künftig einfacher, einheitlicher und gerechter zu gestalten.

Kernpunkt der neuen Regelung ist die Einführung pauschaler Zuweisungen, die rückwirkend ab dem Jahr 2023 gelten. Bisher wurden je nach Schulform unterschiedliche Beträge gezahlt – 606 Euro pro Schülerin und Schüler der Sekundarstufe I und 780 pro Schülerin und Schüler der Sekundarstufe II. Künftig wird pro Schülerin und Schüler ein Pauschalbetrag von 800 Euro gezahlt. Dieser Betrag soll sich zudem jährlich um zwei Prozent erhöhen. Für das vergangene Jahr 2024 bedeutet das für die Samtgemeinde Brookmerland eine zusätzliche Zuweisung in Höhe von rund 198000 Euro. Die neue Regelung gilt zunächst bis Ende 2026. Danach soll entschieden werden, ob das Pauschalsystem fortgeführt oder neu angepasst wird.

Reaktion auf Kritik des Landesrechnungshofs

Hintergrund für die Neuregelung ist eine Prüfung durch den Landesrechnungshof im Jahr 2021. Dieser stellte fest, dass die bisherige, seit 1981 praktizierte Pauschalregelung rechtlich und inhaltlich nicht mehr haltbar sei. Sie sah ursprünglich vor, 70 Prozent der realen Schullasten der Kommunen zu decken.

Die Praxis zeigte jedoch erhebliche Abweichungen: Bei der IGS Marienhafe-Moorhusen beispielsweise wurden teilweise nur rund 40 Protent der tatsächlichen Kosten durch den Landkreis getragen.

In der Folge wurde ein Konzept erarbeitet, das die tatsächlichen Ausgaben der Kommunden besser abbildet. Eine Auswertung zeigte, dass etwa 60 Prozent der Kosten von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler abhängen, während die restlichen 40 Prozent durch die Größe und den Zustand des Schulgebäudes beeinflusst werden. Somit eignete sich die Schülerzahl laut Landkreis als zentraler Maßstab für eine pauschalisierte Zuweisung.

Schulen mit weniger als 300 Schülerinnen und Schüler sowie Inselschulen erhalten im Rahmen der Vereinbarung höhere Pauschalbeiträge. Für kleine Schulen wurde der Betrag auf 1200 Euro pro Schülerin und Schüler festgelegt, für Inselschulen auf 1600 Euro. Grund dafür sind die strukturell höheren Kosten, die an diesen Standorten entstehen.

Kleine Schulen haben beispielsweise überproportionale Fixkosten, da sich bestimmte Ausgaben wie Personalkosten oder Kosten für Wartungen und Reinigungen kaum durch eine kleinere Schülerzahl reduzieren lassen. Inselschulen sind zusätzlich mit logistischen Herausforderungen und einem generell höheren Aufwand in der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude konfrontiert. Die höheren Pauschalen sollen diese Unterschiede ausgleichen und eine faire Verteilung im gesamten Kreisgebiet sicherstellen.

Wofür das Geldverwendet wird

Für das Jahr 2024 ergibt sich durch die Erhöhung der Pauschale eine um rund 198000 Euro höhere Zuweisung für die Samtgemeinde Brookmerland. Im gesamten Landkreis wird mit einer Nachzahlung von etwa 1,5 Millionen Euro für 2023 und laufenden Mehrkosten in Höhe von über 5,6 Millionen Euro für 2024 gerechnet. Die Mittel werden im Kreishaushalt bereitgestellt.

Der Schullastenausgleich deckt unter anderem die Kosten für die Unterhaltung und Ausstattung der Schulen. Dazu gehören zum Beispiel Mobiliar, Lernmittel, Unterhaltungskosten oder bestimmtes Schulträgerpersonal wie Hausmeister. Die Mittel sind somit nicht direkt für den Unterricht, pädagogisches Personal oder die Schülerinnen und Schüler bestimmt, sondern für die räumlichen und sachlichen Rahmenbedingungen des Schulbetriebs.

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