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29. Mai 2024, 09:00 Uhr

Amtsgericht Norden

Serientäter muss erneut hinter Gitter

Seine Spielsucht brachte ihn dazu, immer wieder straffällig zu werden.

Lesedauer: ca. 2min 47sec
Serientäter muss erneut hinter Gitter

Norden Weil er spielsüchtig ist, seine Finger nicht von den elektronischen Geldsaugern lassen kann, hat ein heute 42-jähriger Mann im vergangenen Jahr in einem Verbrauchermarkt in der Gewerbestraße in Norden zwei Flaschen Wodka gestohlen. Dafür und für zwei weitere Delikte musste sich der Mann gestern vor dem Amtsgericht Norden verantworten.

Es war der 15. Juli des vergangenen Jahres. Der Angeklagte brauchte Geld zum Spielen. Nicht zum ersten Mal wollte er dies fernab der legalen Wege durch Diebstahl beschaffen. Schnell waren die zwei Flaschen Wodka im Wert von knapp 30 Euro in den großen Hosentaschen versteckt. Doch womit der Mann nicht rechnete: Die Videokameras des Supermarkts hatten alles genau im Blick, zeichneten jeden Schritt des Verdächtigen auf, sodass es für die Ladendetektivin ein Leichtes war, den Mann nach Passieren der Kasse zu stellen.

Das passte ihm naturgemäß gar nicht. Während die Detektivin mit ausgestreckten Armen den Mann zum Stehenbleiben aufforderte, packte der Ladendieb die Handgelenke, stieß die Frau zurück und flüchtete zu Fuß. Somit lautete der zweite Punkt der Anklage auf Körperverletzung und so zeigten es auch die im Gerichtssaal vorgeführten Videoaufzeichnungen. Weil der Mann zunächst unerkannt blieb, war es Aufgabe der Polizei, den amtsbekannten Mann zu identifizieren.

Nur wenige Tage später wurde die Polizei dann erneut zu einem Einsatz gerufen, bei dem der 42-Jährige maßgeblich beteiligt war. So hatte er Tage zuvor einen kleinen rund achtjährigen schwarzen Hund in Obhut genommen. Ein Freund hatte ihm das Tier für einige Wochen anvertraut, während der Besitzer selbst eine Haftstrafe antreten musste.

Doch an besagtem Tag lief irgendetwas nicht so, wie es hätte laufen sollen. Laut der Zeugenaussage eines Nachbarn des Angeklagten waren dumpfe Geräusche, ein lautes Jaulen sowie Geschrei zu hören. Mutmaßlich kamen diese Geräusche aus der Wohnung der Tante des Angeklagten, bei der er kurzzeitig gewohnt hat. Nachdem sich die Geräuschkulisse wenig später wiederholte, informierte der Zeuge die Polizei, die vor Ort zunächst nichts hören und somit nicht einschreiten konnte.

Als die Beamten das Mehrparteienhaus verließen, wollten, waren das Jaulen und Schreien wieder zu hören. Nachdem an der Tür geklingelt und diese von der Tante des Angeklagten geöffnet wurde, stürmte ein offenbar verängstigter Hund aus der Wohnung heraus und versteckte sich in einer Nachbarwohnung, deren Tür zum selben Zeitpunkt offen stand. Die Beamten konnten blutunterlaufene Augen, eine Wunde am Kopf sowie Folgen von Prellungen feststellen.

Laut dem 42-jährigen Mann sei das beim Duschen des Hundes in der Wohnung passiert. Schaum habe die Augen gerötet, woher die Prellungen kamen, wollte er nicht wissen. Das Tier wurde noch in der Nacht einem Norder Tierarzt zugeführt, dort behandelt und Stunden später an das Tierheim übergeben.

Vor Gericht gab der Angeklagte den Diebstahl unumwunden zu. Die Frau angefasst oder gar verletzt haben wollte er aber nicht. Und auch den Hund habe er immer gut behandelt. Stattdessen habe es am betreffenden Tag zuvor eine Auseinandersetzung mit einem anderen Hundebesitzer gegeben, dessen zwei Kampfhunde den kleinen Mischling angefallen hätten. Das aber konnten weder die Staatsanwältin noch die vorsitzende Richterin glauben. Sie sahen die Vorwürfe im Großen und Ganzen als erwiesen an, auch wenn die Details nicht alle ans Tageslicht kamen.

Da der 42-Jährige bereits 22 Einträge im Bundeszentralregister hat, davon 17 wegen Diebstahls, fehle es an guter Sozialprognose. Der Mann muss mal wieder ins Gefängnis, diesmal für vier Monate. cwa

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