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24. November 2023, 06:30 Uhr

Sexueller Missbrauch von Kindern: Mann aus Osteel auf Bewährung

Das Amtsgericht Norden hat am Donnerstag einen Mann wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Diese wurde auf Bewährung ausgesetzt.

Lesedauer: ca. 2min 14sec
Vor dem Amtsgericht Norden ist ein 43-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt verurteilt worden.

Vor dem Amtsgericht Norden ist ein 43-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt verurteilt worden. © Tebben-Willgrubs teb

Osteel Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt ist ein Mann aus Osteel gestern vom Amtsgericht Norden verurteilt worden. Der 43-Jährige schrieb im August 2021 ein zwölfjähriges Mädchen aus Kiel über eine Social-Media-Plattform an. Nach etwas Small Talk – bei dem auch das Alter des Mädchens zur Sprache kam – fragte der Mann die Schülerin, ob er ihr etwas zeigen dürfe, ohne, dass sie böse sei. Etwas später folgt ein Videochat in dem sowohl die Zwölfjährige, als auch ihre elfjährige Freundin sahen, wie der heute 43-Jährige vor der Kamera masturbierte.

Der Osteeler, der gebürtig aus Hagenow stammt, streitet die Tat zu Beginn der Verhandlung ab. Dem Amtsgericht Norden liegen jedoch die Gesprächsverläufe vor, die den Austausch zwischen ihm und dem Mädchen dokumentieren. Darüber hinaus konnte bereits nachgewiesen werden, dass der Kontakt zu der Zwölfjährigen über das Handy und den Account des Verurteilten gelaufen war. Auch hatte er in einer früheren Polizeibefragung die Tat bereits gestanden. Der 43-Jährige sagte daraufhin aus, sich an das Geschehene nicht mehr erinnern zu können. Er habe in den vergangenen Jahren mit einem Gehirntumor und einem Schlaganfall zu kämpfen gehabt, weshalb er Schmerzmittel einnahm. Diese Umstände hätten eigenen Angaben zufolge Auswirkungen auf sein Erinnerungsvermögen. Am Ende der Verhandlung gesteht der 43-Jährige aufgrund der Beweislage schließlich doch die Tat – betont jedoch weiterhin, sich nicht genau erinnern zu können.

Den Tathergang wiederherzustellen, gestaltete sich im Allgemeinen recht schwierig. Denn auch das heute 14-jährige Mädchen konnte sich nur schwer an das Geschehene erinnern. Darüber hinaus verwechselte sie die Tat mit einem Vorfall, der ihr zuvor bereits passierte. Grund für ihre Verwirrung war unter anderem, dass über das Profil des Mädchens zunächst sie selbst, etwas später aber auch ihre elfjährige Freundin mit dem 43-Jährigen schrieb. Weshalb sie sich nicht komplett an den Gesprächsverlauf erinnerte.

Dennoch ist der Angeklagte am Ende zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da er vorher nicht bedeutend straffällig geworden war, wurde diese zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe ausgesetzt. Obwohl der 43-Jährige im Internet nach kinderpornografischen Begriffen suchte, sei bei ihm eine generelle Neigung nicht festzustellen, wie Richter und Verteidiger zum Ende der Verhandlung betonen.

Angeklagt war der 43-Jährige zudem wegen der Anforderung von Kinderpornografie. Denn der Osteeler soll die Zwölfjährige nach sexualisierten Inhalten gefragt haben. Diese Tat konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.

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