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Erstellt:
25. Oktober 2023, 13:15 Uhr

Immer mehr Menschen produzieren ihren Strom am Balkon

Allein im Jahr 2023 hat sich der Bestand an Fotovoltaikanlagen fürs Dach und an Balkonkraftwerken um ein Drittel erhöht. Derzeit sind insgesamt 985 am Netz der Stadtwerke Norden angeschlossen. Davon sind 272 sogenannte Balkon-Anlagen. Doch ein Fehler nach dem Kauf kann richtig teuer werden:

Lesedauer: ca. 2min 13sec
Ein Balkonkraftwerk muss angemeldet werden, sowohl im bundesweiten Register, als auch beim örtlichen Stromversorger.

Ein Balkonkraftwerk muss angemeldet werden, sowohl im bundesweiten Register, als auch beim örtlichen Stromversorger. © Foto: DEVK

Norden Solaranlagen boomen in der Stadt Norden. Allein im Jahr 2023 hat sich der Bestand an Fotovoltaikanlagen fürs Dach und an Balkonkraftwerken um ein Drittel erhöht. Derzeit sind insgesamt 985 am Netz der Stadtwerke Norden angeschlossen. Davon sind 272 sogenannte Balkon-Anlagen. Allein in diesem Jahr sind 383 Anlagen dazu gekommen. Das melden die Stadtwerke Norden.

Kompliziert, aber wichtig: Das Marktstammdatenregister

Sie warnen davor, beispielsweise Balkonkraftwerke oder Wallboxen für das Laden des E-Autos ohne Anmeldung zu betreiben. „Photovoltaik-Anlagen und auch kleinere Balkonkraftwerke müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden“, so die Stadtwerke. Zusätzlich besteht die Pflicht, diese im Marktstammdatenregister (www.marktstammdatenregister.de) zu registrieren. Das Marktstammdatenregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle stromerzeugenden Anlagen und Stromspeicher erfasst werden. Die Anmeldung sowohl im bundesweiten Register als auch beim örtlichen Netzversorger ist Pflicht. Nur Anlagen, die nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, müssen dem Netzbetreiber nicht gemeldet werden.

Versicherungsschutz - besser mit Anmeldung

Das Marktstammdatenregister übergibt die Informationen an den jeweiligen Netzbetreiber, der dann die Einspeisevergütung auszahlt, wenn die Anlage mehr produziert als verbraucht wird. Der Netzbetreiber prüft aus der Ferne auch, ob der eingebaute Stromzähler kompatibel ist.

Zwar weisen die Stadtwerke Norden auch darauf hin, dass Ihrer Ansicht nach nicht angemeldete Photovoltaik-Anlagen und Wallboxen „erhebliche Probleme“ im Falle eines Versicherungsschaden machen könnten.

Hausrat und Haftpflicht bezahlen Schäden

Diese Aussage ist aber von den gängigen Expertenempfehlungen nicht gedeckt. Die Anlagen seien in der Regel von der Hausratversicherung erfasst - und auch von der Haftpflichtversicherung, falls sie wegfliegen und Schaden anrichten. Die DEVK rät aber allen Besitzern von Anlagen, diese bei ihrer Versicherung kurz zu melden. Thomas Brede von den Stadtwerken Norden konkretisiert jedoch: „Die Anlagen an sich sind natürlich versichert. Wenn es aber zu Folgeschäden beispielsweise in der Hausinstallation kommt, dann ist es immer besser, wenn man der Versicherung gegenüber nachweisen kann, dass die Anlage ordnungsgemäß angemeldet wurde.“

Auch Wallboxen benötigen eine Anmeldung

E-Wallboxen (Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) müssen ebenfalls beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Sollte die Leistung mehr als 11 kW betragen, so besteht zusätzlich auch eine Zustimmungspflicht des Netzbetreibers. In jedem Falle werden der jeweilige Hausanschluss und die Stromverteilung auf ihre Eignung hin geprüft. Dies geschieht durch zugelassene Elektromonteure in Absprache mit dem zuständigen Netzbetreiber.

Die notwendigen Anmeldeformulare für PV-Anlagen und E-Wallboxen finden Sie auf unserer Website im Downloadcenter.

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