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5. November 2020, 10:30 Uhr

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Staatsanwaltschaft klagt Rechtsanwalt der Anstiftung zur Falschaussage an

Gemeinsam mit seinem Mandanten soll der 61 Jahre alte Jurist aus Ostfriesland einen Zeugen zu einer Lüge gedrängt haben.

Lesedauer: ca. 1min 39sec
Justitia – die Göttin de Gerechtigkeit.

Justitia – die Göttin de Gerechtigkeit. ©

Aurich – Die Staatsanwaltschaft Aurich hat gegen einen 61 Jahre alten Rechtsanwalt aus Ostfriesland sowie dessen 63-jährigen Mandanten Anklage zum Landgericht Aurich – Große Strafkammer – erhoben. Ihnen wird gemeinschaftliche Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, dem 61-jährigen Rechtsanwalt zusätzlich eine tateinheitlich begangene Strafvereitelung zur Last gelegt.

Im Jahr 2019 verteidigte der angeschuldigte Rechtsanwalt den jetzigen Mitangeschuldigten in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Aurich. Diesem wurde seinerzeit vorgeworfen, einen Zeugen im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung in seinem Wohnhaus mit einem Schreckschussrevolver bedroht zu haben.

Die Angeschuldigten sollen übereingekommen sein, den Zeugen zu beeinflussen und dazu zu veranlassen, vor Gericht bewusst falsche Angaben zu machen.

Plangemäß sagte der Zeuge vor dem Amtsgericht aus, dass er sich an die Tat nicht mehr erinnern könne, da
er zuvor Alkohol und Medikamente zu sich genommen habe und dass der damalige Angeschuldigte ihn nicht bedroht habe. Daraufhin kam es zu einem Freispruch.

Der damalige Zeuge räumte inzwischen ein, bei der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Aurich gelogen zu haben. Er wurde dafür wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt.

Das Landgericht Aurich hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Rechtsanwalt eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

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