Tatnachweis wäre ohne Geständnis schwierig
Eine Frau erstickt ihren Partner mit einen Kissen, viele Vorerkrankungen beim Opfer trugen wohl zur Tat bei.
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Aurich Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich wurde der Prozess gegen eine 63-jährige Auricherin fortgesetzt, die wegen Totschlags angeklagt ist. Die Frau hat zugegeben, ihren 70-jährigen Lebensgefährten am Nachmittag des 5. August2024 mit einem Kissen erstickt zu haben. Der Wert dieses Geständnisses wurde durch das Obduktionsgutachten des Rechtsmediziners Benedikt Vennemann besonders deutlich. Denn ohne ihr Geständnis wäre der Angeklagten die Tat womöglich nicht nachweisbar gewesen. (...).