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27. November 2024, 16:41 Uhr

Über 100 Ställe von Schutzmaßnahmen in Dornum betroffen

In einem Putenzuchtbetrieb in Dornum wurde ein Fall von Vogelgrippe festgestellt. Wie viele weitere Betriebe dadurch betroffen sind und ob es tatsächlich ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ ist, hat der Landkreis Aurich beantwortet.

Lesedauer: ca. 2min 19sec
Ingroßen, abgeriegeltne Containern wurden die Tiere weggebracht.

Ingroßen, abgeriegeltne Containern wurden die Tiere weggebracht. © Frank Loger

Dornum Holtriem Für die Geflügelbesitzer in Dornum steht ein fordender Monat bevor. Denn Aufgrund eines nachgewiesenen Vogelgrippe-Ausbruch in einem Dornumer Betrieb hat der Landkreis Aurich Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet, um eine weitere Verbreitung in der Region zu verhindern.

Über 100 Geflügelhalter betroffen

Die getöteten Tiere werden in einem spezialisierten Betrieb gemäß dem Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz entsorgt. Eine spezielle Hitzebehandlung sorgt dafür, dass Seuchenerreger abgetötet werden und sich nicht mehr verbreiten können. Insgesamt befinden sich etwa 30 Betriebe im 3-km-Radius der Schutzzone und weitere 100 im 10-km-Radius der Überwachungszone. Betroffen sind sowohl gewerbliche Betriebe als auch private Tierhalter.

Zur Kontrolle der Auflagen werden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, bei denen Maßnahmen, klinische Untersuchungen und Probenahmen überprüft werden. Außerdem besteht für Tierhalter eine Meldepflicht bei Auffälligkeiten. Die Schutzzone bleibt mindestens 21 Tage bestehen, bevor sie – bei ausbleibenden neuen Fällen – in die Überwachungszone übergeht, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann. Sollten weitere Ausbrüche auftreten, verlängern sich die Maßnahmen entsprechend.

Schutzmaßnahmen gelten auch im Landkreis Wittmund

Auch im Landkreis Wittmund gilt eine Schutzzone, daher hat der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser folgende Hinweise für Geflügelhalter veröffentlicht, die früh auf die Probleme bei den Tieren hinweisen können:

  • Innerhalb von 24 Stunden Tierverlust von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße bis zu 100 Tiere.
  • Innerhalb von 24 Stunden Tierverlust von mehr als 2 % der Tiere bei Bestandsgröße mit mehr als 100 Tiere.
  • Erhebliche Veränderung der Legeleistung oder Gewichtszunahme
  • Verluste von mehr als das Dreifache der üblichen Sterblichkeit in einem Zeitraum von mehr als 4 Tagen bei einem reinen Enten- oder Gänsebetrieb
  • Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 % in einem Zeitraum von mehr als 4 Tagen bei einem reinen Enten- oder Gänsebetrieb.

Zuletzt wurde der Virus im Landkreis Wittmund im Februar auf der Insel Wangerooge bei einer Silbermöwe festgestellt.

Bis zu 420000 Euro entschädigung

Für finanzielle Entschädigungen ist die Niedersächsische Tierseuchenkasse verantwortlich. Der Höchstsatz liegt bei 50 Euro pro Tier, wobei die Entschädigungen je nach Tierart und Produktionsrichtung anhand festgelegter Richtlinien berechnet werden. Das bedeutet bei 8400 Tieren, wie es in Dornum der Fall war, kann es 420000 Euro geben. Das aber nur im „Optimal-Fall“. Es ist dennoch davon auszugehen, dass es sich für Geflügelhalter um einen Totalschaden handelt.

Denn eine Wiederbelegung der betroffenen Ställe ist erst nach Monaten möglich. Zuvor müssen umfassende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt und überwacht werden, ergänzt durch vorgeschriebene Wartezeiten. Der Landkreis Aurich betont, dass diese Maßnahmen essenziell sind, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

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