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16. April 2024, 06:00 Uhr

Unfallflucht ist (noch) kein Kavaliersdelikt

Andree Lüddeckes Auto ist in diesem Jahr schon dreimal beschädigt worden

Lesedauer: ca. 2min 20sec
Unfallflucht ist (noch) kein Kavaliersdelikt

Norden Andree Lüddecke parkt sein Auto auf den Supermarktparkplätzen schon nach Möglichkeit eher abseits. Damit das nächste Fahrzeug eben nicht zu eng an seinem steht. Trotzdem ist es in diesem Jahr jetzt schon das dritte Mal passiert: Ein anderer Autofahrer hat nicht aufgepasst, Lüddeckes Fahrzeug touchiert und ist dann weitergefahren. Fahrerflucht also und nicht einfach nur ein Kavaliersdelikt.

Eigentlich ist Lüddecke nicht der Typ, der über alles sofort meckert, er hat sogar Verständnis: „Es passiert halt“, weiß er, dass man in einem unbedachten Moment, sei es beim Öffnen der Türen, sei es beim Ein- oder Ausparken schon mal das nebenstehende Auto beschädigen kann. Und so hat der Norder zunächst auch hingenommen, dass er Schrammen entfernen, entsprechend polieren musste. Aber jetzt, nach dem dritten Schaden, bei dem nicht nur das Rücklicht beschädigt wurde, sondern auch eine unübersehbare Delle am Heck entstanden ist, ist ihm doch der Kragen geplatzt, sodass er sich an diese Zeitung wandte. „Konzentrieren sich die Leute nicht genug?“, fragt er sich, wenn sie ins Auto steigen und losfahren?

Mehr als einmal ist es ihm jetzt schon passiert, dass er das Auto tags zuvor wegen anderer Schäden aus der Werkstatt geholt hatte. Und dann gleich wieder hinfahren konnte… „Die Fahrer entziehen sich ihrer Verantwortung. Ich wünsche mir ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung von Verantwortung und die Bereitschaft, für die eigenen Handlungen einzustehen. Das würde das Miteinander im Straßenverkehr verbessern und das Vertrauen in die Gemeinschaft stärken!“ Gerade, weil jeder doch entsprechend versichert sei, sei doch ein entstandener Schaden nicht das große Problem, führt Lüddecke weiter aus, man müsse also nicht einmal selbst zahlen. Und muss jetzt wieder in die Werkstatt und sein Fahrzeug reparieren lassen.

Fahrerflucht wird in Deutschland derzeit als Straftat geahndet. Auf Fahrerflucht steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Doch Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP hat im vergangenen Jahr den Vorschlag gemacht, das Delikt zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Die Meinungen dazu gehen bei Fachleuten und Verbänden auseinander. Denkbar wäre aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) eine straffreie Meldung eines Unfalls innerhalb von 48 Stunden.

Nach derzeitigen Plänen soll es künftig eine Möglichkeit geben, Sachschäden online zu melden, damit der Verursacher nicht mehr vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeuges oder auf die Polizei warten muss. Das könnte der Polizei künftig viel Arbeit abnehmen. „Die Wartepflicht am Unfallort sei überholt“, so der ADAC. Entscheidend sei einzig und allein, dass der Geschädigte die nötigen Informationen zur Schadensregulierung erhalte.

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