Urteil gegen Meene Schmidt ist rechtskräftig
Prozess um gefälschtes Testament: 6600 Euro Geldstrafe für Dornumer Ratsherrn
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Meene Schmidt (M.) neben seinem Verteidiger Dr. Ralf Kiehne.. © Christian Walther
Dornum Es gibt am Mittwoch keine Neuauflage im Strafprozess gegen Meene Schmidt. Wie eine Sprecherin des Landgerichts auf KURIER-Anfrage mitteilt, hat der Dornumer die Berufung im Verfahren wegen Urkundenfälschung zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Norden vom 18. Juni 2024 rechtskräftig. Das verurteilte den Ratsherrn zu einer Geldstrafe von insgesamt 6600 Euro. Der Vorwurf: Schmidt soll das Testament von Konrad Onnen gefälscht haben, um nach dessen Tod an dessen Buchenhof nebst (...).