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26. Februar 2024, 08:00 Uhr

Vater muss fünf Jahre in Haft

Landgericht verurteilt 46-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter

Lesedauer: ca. 2min 23sec
Vater muss fünf Jahre in Haft

Aurich Ein 46-jähriger Wiesmoorer, der über mehrere Jahre seine heute 18 Jahre alte leibliche Tochter missbraucht hat, muss fünf Jahre Haft im Gefängnis verbüßen. Dieses Urteil verkündete Richter Bastian Witte, Vorsitzender der Jugendschutzkammer des Landgerichts Aurich. Außerdem muss der Angeklagte seiner Tochter 25000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass sich der 46-Jährige in 102 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Schutzbefohlenen schuldig gemacht hat, als die Familie noch gemeinsam in Friedeburg lebte. Ursprünglich waren viel mehr Taten angeklagt. Allerdings konnten einige Taten hinsichtlich des zeitlichen Zusammenhangs so nicht stattgefunden haben. Am Ende wurden deshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft mehr als 80 Fälle eingestellt. „Wir mussten die Anklage etwas straffen“, erklärte Richter Witte.

Hinsichtlich der nun ausgeurteilten Taten stimmten die Aussagen von Angeklagtem und Opfer überein. Der Wiesmoorer hatte bereits bei der Polizei ein Geständnis abgelegt, das er im Prozess wiederholte. Weite Teile des Verfahrens, so auch seine Einlassung, fanden allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Bei den ersten Übergriffen soll das Mädchen erst sechs Jahre alt gewesen sein. Schwerwiegender wurden die Missbrauchstaten, als das Mädchen neun war. Er brach seine Handlungen aber ab, als das Mädchen über Schmerzen klagte. Das Kind glaubte, dass das Martyrium vorbei sei, als sich die Eltern trennten und die Mutter mit dem Kind nach Wilhelmshaven zog. Doch auch dort kam es noch zu einem Übergriff.

Außerdem hielt sich das Mädchen alle 14 Tage an den Wochenenden beim Vater auf. „Sie wollte nicht zum Vater. Sie hat sich da immer unwohl gefühlt“, berichtete eine heute 16-jährige Freundin dem Gericht. Ihr gegenüber hatte die Tochter gesagt, dass ihr Vater sie „anfasse“. An genaue Details konnte sich die Zeugin nicht mehr erinnern, weil das Gespräch schon einige Jahre zurücklag. „Ich habe sie in den Arm genommen und getröstet. Ich musste auch weinen“, sagte die Jugendliche vor Gericht aus.

Der Angeklagte habe im Nachgang viel getan und sich positiv verhalten, meinte der Vorsitzende. So fiel beispielsweise sein Geständnis schwer ins Gewicht. Der Wiesmoorer hat zudem bereits 500 Euro an die Tochter gezahlt. „Aber das gesamte Tatgeschehen ist – so traurig es klingt – ein klassisches Missbrauchsgeschehen. Klassische Übergriffe, wie sie leider häufiger vorkommen“, begründete Richter Witte, warum man von keinem minder schweren Fall ausgehen konnte.

„Fünf Jahre ist eine lange Zeit für Sie“, wandte sich der Vorsitzende direkt an den Angeklagten. „Aber es sind mehr als 100 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs. Wir sind Ihnen da schon entgegengekommen. Die Schuld lässt sich aber nicht nur durch ein Geständnis verringern.“

Das Urteil ist nicht noch rechtskräftig.

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