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16. Januar 2024, 16:50 Uhr

Verleumdung führt zu Geldstrafe

62-jährige Frau hält Gerichte mit unzähligen Anträgen auf Trab

Lesedauer: ca. 2min 31sec
Das Landgericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe.

Das Landgericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe. © Bruns ubr

Norden/Aurich Eine 62-jährige Angeklagte aus dem Altkreis Norden hielt im Jahr 2021 mit Befangenheitsanträgen das Amtsgericht Norden auf Trab. In ihren Schreiben schoss sie aber über das Ziel hinaus und machte sich der Verleumdung strafbar. Es folgte eine Verurteilung durch das Amtsgericht Norden zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Dagegen wehrte sich die Angeklagte mit ihrer Berufung vor dem Landgericht Aurich. Erfolg hatte sie nicht.

Alles begann mit einem Zivilverfahren, das schon einige Jahre zurückliegt. Die Entscheidung, die das Amtsgericht Norden in diesem Verfahren fällte, fiel zuungunsten der Angeklagten aus. Sie fühlte sich offenbar ungerecht behandelt und stellte die Befangenheitsanträge gegen mehrere Richter und den Direktor des Amtsgerichts sowie gegen eine Justizangestellte.

Sie bezichtigte diese Personen, sie hätten sich auf „Amtsanmaßung und Falschbeurkundung“ spezialisiert. Hintergrund seien „rassistisches Gedankengut und Volksverhetzung“, so behauptete die 62-Jährige in ihren Anträgen.

Für die Landgerichtspräsidentin Frauke Seewald war damit eine deutliche Grenze überschritten. Sie stellte Strafanträge, die zu der Verurteilung wegen Verleumdung führten. Bis es so weit war, wurde allerdings sowohl Arbeitskraft der Justizbehörden gebunden und viel Papier produziert.

Einsicht zeigte die Angeklagte im Berufungsverfahren vor dem Landgericht nicht. Im Gegenteil: Noch vor Prozessbeginn stellte sie auch einen Befangenheitsantrag gegen Berufungsrichter Björn Raap. „Sie sind nicht zugelassen, weil Sie einen Beschluss erlassen haben“, argumentierte die 62-Jährige. „Ich habe kein Vertrauen.“ Der Befangenheitsantrag wurde als unbegründet abgelehnt.

Das stoppte aber die mitunter kaum nachvollziehbaren Statements der Angeklagten, die ohne Rechtsbeistand auf der Anklagebank saß, nicht. Immer wieder fiel sie dem Vorsitzenden ins Wort, verlangte das Vorlegen von Beweisen und bezog sich dabei auf die Akten aus dem Zivilverfahren.

Doch das hatte mit dem Stoff, mit dem sich die Berufungskammer befassen musste, nichts zu tun. Richter Raap verlas die Schreiben der Angeklagten mit den verleumderischen Behauptungen. „Sie müssen mir das beweisen. Sie haben keinen Beweis vorgelegt, nur etwas vorgelesen“, pochte die Angeklagte auf ihre juristischen Kenntnisse, die allerdings nur fragmentarisch waren.

„Ich hatte gehofft, dass wir hier vernünftig reden können. Ich verlese weiter. Wenn Sie dazwischenreden, ist das Ihr Problem“, fuhr der Vorsitzende mit dem Verlesen von Aktenbestandteilen fort.

Schließlich wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Für den Staatsanwalt war die Sache klar. „Das war eine Grenzüberschreitung und hat nichts mehr mit freier Meinungsäußerung zu tun. Es ist ehrverletzend“, bewertete er die schriftlich niedergelegten Äußerungen der Angeklagten gegen die Bediensteten des Amtsgerichts Norden. Die Angeklagte hingegen blieb starrköpfig: „Die Staatsanwaltschaft hat keine Ermittlungen angestellt. Ich habe das Recht, mich gegen Unrecht zu wehren. Haben Sie irgendwelche Beweise außer Vorlesen?“ Ihre Vorwürfe gegen die Richter und Justizangestellten bezeichnete sie als „nur scharf formuliert“.

Das Gericht sah das anders, folgte dem Antrag des Staatsanwalts und verwarf die Berufung. „Es wurden Menschen in ihrer Ehre herabgewürdigt“, stellte Richter Raap fest. „Das ist nicht mehr witzig. Da wehrt sich die Justiz, wie die Strafanträge der Präsidentin belegen.“

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