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7. August 2024, 17:44 Uhr

Verwaltungsgericht untersagt die Verlegung eines Seekabels

Stromanbindung wird für geplante Erdgasförderung vor Borkum benötigt

Lesedauer: ca. 1min 27sec
Verwaltungsgericht untersagt die Verlegung eines Seekabels

Borkum Für die geplante Erdgasförderplattform in der Nordsee vor Borkum darf ein kürzlich genehmigtes Stromkabel einer Gerichtsentscheidung zufolge vorerst nicht verlegt werden. Das Verwaltungsgericht in Oldenburg gab einem Eilantrag statt, den die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Genehmigung des Kabels Ende Juli gestellt hatte. Mit dem Stromkabel will der niederländische Energiekonzern One-Dyas eine Förderplattform zum geplanten Start seiner Erdgasförderung Ende dieses Jahres mit Windenergie vom benachbarten Offshore-Windpark Riffgat versorgen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hatte das Kabel bereits 2022 genehmigt.

Die Umwelthilfe hatte dagegen erst Widerspruch bei der Behörde eingereicht und dann zusammen mit dem BUND Niedersachsen und der Bürgerinitiative „Saubere Luft Ostfriesland“ geklagt. Die Umweltschützer fürchten, dass das Kabel schützenswerte Unterwasserbiotope und Riffstrukturen zerschneiden und unwiederbringlich zerstören werde. „Fridays for Future“ ruft für Sonnabend zu einer Demonstration auf Borkum gegen die geplanten Gasbohrungen auf. dpa

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