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10. Juni 2023, 06:30 Uhr

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Verwaltungsgericht will schnell entscheiden

Klage gegen die Schließung der UEK Norden liegt vor – Aktionsbündnis plant Aktion zur Kreistagssitzung

Lesedauer: ca. 2min 45sec
Walter Zuber (v. l.), Anke Lohmann und Knut Richter informierten gestern im Gespräch über die Aktionen des Aktionsbündnisses und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Foto: Christian Walther

Walter Zuber (v. l.), Anke Lohmann und Knut Richter informierten gestern im Gespräch über die Aktionen des Aktionsbündnisses und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Foto: Christian Walther ©

Norden Als am 20. April dieses Jahres die „Bombe platzte“, war schnell klar, dass die Entscheidung für Protest und Ärger bei der Norder Bevölkerung sorgen wird. An diesem Tag informierte der Landkreis Aurich über die zum 1. Juli beschlossene Umwandlung der Ubbo-Emmius-Klinik (UEK) Norden in ein Regionales Gesundheitszentrum.

Nur wenige Tage nach Bekanntwerden des Beschlusses wurde das Aktionsbündnis für den Erhalt des Krankenhauses Norden gegründet. Dabei verfolgt das Bündnis nur ein einziges Ziel: den Erhalt des Krankenhauses mit den noch funktionierenden Abteilungen Innere Medizin und Unfallchirurgie sowie einer Notfallversorgung rund um die Uhr bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik. „Wir sind keine Gegner der Zentralklinik in Uthwerdum, im Gegenteil. Aber wir fordern das Versprechen des Weiterbetriebs ein, das uns vor dem entscheidenden Bürgerentscheid vom Landkreis Aurich gegeben wurde“, erklären die Sprecher der Initiative, Walter Zuber, Anke Lohmann und Knut Richter.

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Um ihr Ziel in Anbetracht des engen Zeitfensters zu erreichen, verfolgen die Initiatoren dieses mit mehreren öffentlichkeitswirksamen Aktionen. So fand vor Kurzem eine Demonstration auf dem Norder Marktplatz mit rund 2500 Teilnehmern statt. Gleichzeitig wurde ein Antrag an den Rat der Stadt gestellt, damit der Bürgermeister auf Landkreis und Trägergesellschaft einwirkt, die UEK in gegebener Form weiterzubetreiben. Nicht zuletzt greift das Aktionsbündnis auch zu juristischen Mitteln. „Ein Mitglied des Aktionsbündnisses ist von der beabsichtigten Schließung persönlich betroffen“, erklärt Zuber. Das Bündnis selbst kann nicht klagen, da es um Persönlichkeitsrechte geht. Daher habe ein Betroffener die Funktion des Klägers übernommen und wird dabei von einem Fachanwalt für Krankenhausrecht aus Oldenburg unterstützt.

Klageweg kostet viel Geld

Doch der Klageweg kosten Geld, viel Geld, was die Initiatoren mit Spenden zusammenbekommen wollen. „Bis zu 20000 Euro kann das Verfahren mit einstweiliger Anordnung und Hauptverfahren kosten“, sagt Anke Lohmann. Bislang wurden rund 7000 Euro bereitgestellt, daher sei das Bündnis weiterhin auf Spenden angewiesen. Ein eventueller Überschuss soll nach Abschluss des Verfahrens dem Hospiz am Meer gespendet werden.

Gestern Mittag bestätigte das Verwaltungsgericht Oldenburg den Eingang der Schriftstücke. Eine Klage und ein Eilantrag gegen den Beschluss des Aufsichtsrates der Klinik-Trägergesellschaft liegen dem zuständigen Verwaltungsgericht vor, bestätigte ein Sprecher. Da die Zeit drängt, sei der Gegenseite (Landkreis und Klinikgesellschaft) bis 20. Juni Frist zur Stellungnahme eingeräumt worden – danach will das Gericht zeitnah entscheiden.

Doch es ist nicht allein das Aktionsbündnis, das rechtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Auch die Stadt Norden prüft derzeit eine Klage gegen den Landkreis. Dann aber wegen Verletzung des Gebietsänderungsvertrags zwischen den Landkreisen Aurich und Norden vom 11. Juli 1997. Darin heißt es, dass „der Landkreis Aurich verpflichtet ist, beide Krankenhäuser (Aurich und Norden; Anm. d. Red.) als Krankenhäuser der Regelversorgung weiter zu betreiben und sie auf einem technisch und medizinisch wünschbaren Stand zu halten“. Auch wird in Paragraf 22 des Vertrags auf die „große Zahl der Feriengäste“ im Einzugsgebiet des Krankenhauses Norden hingewiesen.

Besondere Schwierigkeit bei der beabsichtigten Klage ist jedoch, dass der Landkreis Norden nicht mehr besteht und vom Gericht daher ein Rechtspfleger als Vertreter der nicht mehr existenten Gebietskörperschaft bestellt werden muss. „Dieser Prozess kann lange dauern, dabei liegt der 1. Juli in greifbarer Nähe“, sagt Knut Richter.

Um ihrer Forderung nach Erhalt des Standortes weiter Nachdruck zu verleihen, will das Aktionsbündnis zur Kreistagssitzung am 28. Juni fahren. Ob dort Aktionen geplant sind, steht aber noch nicht fest.

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