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7. Dezember 2023, 06:00 Uhr

Umzug nach Aurich: Norden verliert seine Waffenbehörde

Fast jeder 50. Bürger der Stadt Aurich und der Stadt Norden besitzt einen Waffenschein. Jetzt wird deren Verwaltung an einer zentralen Anlaufstelle gebündelt.

Lesedauer: ca. 2min 34sec
Umzug nach Aurich: Norden verliert seine Waffenbehörde

Norden Bislang waren die Städte Aurich und Norden in ihrem Gebiet selbst für waffenrechtliche Angelegenheiten zuständig. Zum 1. Januar geht diese Aufgabe auf den Landkreis Aurich über. Die Untere Waffenbehörde des Landkreises wird dann flächendeckend als Ansprechpartner für alle waffenrechtlichen Fragen aus dem gesamten Kreisgebiet zur Verfügung stehen.

Höherer Aufwand für die Prüfung

Hintergrund ist eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung für den Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Niedersachsen. Demnach wird es künftig statt 99 landesweit nur noch 47 Waffenbehörden geben. Das Innenministerium in Hannover begründet diesen Schritt mit der stetigen Weiterentwicklung des Waffenrechtes und der daraus folgenden Erhöhung des Prüfungs- und Begründungsaufwandes von waffenbehördlichen Entscheidungen. Angesichts der Komplexität des Waffenrechts sei eine Bündelung des Fachwissens erforderlich. Die Konzentration der Waffenbehörden biete hierfür die organisatorische Grundlage. Dies betrifft im Landkreis aktuell 1600 Personen aus der Stadt Aurich und Norden mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Im restlichen Landkreis gibt es rund 2150 weitere Personen mit entsprechendem Dokumenten.

Die technischen Umstellungen sind kurz vor dem Abschluss, sodass sich alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger bereits ab dem 18. Dezember mit ihren waffenrechtlichen Anliegen an den Landkreis Aurich wenden können.

„Es geht Bürgernähe verloren“

In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, für die persönliche Vorsprache im Kreishaus vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Die Untere Waffenbehörde des Landkreises Aurich ist unter den Telefonnummern 04941/16-3230, -3232, -3235 und -3247 oder über die E-Mail-Adresse waffenbehoerde@landkreis-aurich.de zu erreichen.

Die Stadt Norden als bisher zuständige Waffenbehörde für Norden bedauert die Zentralisierung der Aufgabe. Bereits im Februar sagte Christoph Carls, zuständiger Fachdienstleiter für Bürgerdienste und Sicherheit bei der Stadt Norden, dass er die Aufgabe lieber weiterhin bei seiner Abteilung gesehen hätte. „Es geht ein Stück Bürgernähe verloren“, so Carls. Bislang waren in Norden 274 Waffenbesitzer registriert, die zukünftig den Weg nach Aurich auf sich nehmen müssen.

Online-Angebote

Die Untere Waffenbehörde bietet seit November dieses Jahres über 20 Dienstleistungen auch digital an. Das Online-Angebot umfasst unter anderem die Beantragung eines „Kleinen Waffenscheins“ sowie die Anzeige des Erwerbs und der Überlassung einer Waffe. Das digitale Angebot bietet eine Entlastung für alle Beteiligten. Die erforderlichen Nachweise können direkt hochgeladen werden. Als Authentifizierungsmöglichkeit steht die BundID in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass für den Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID) aktiviert wurde. Die Antragsdaten werden digital an den Landkreis Aurich übermittelt, sodass diese direkt zu verarbeiten sind. Im Anschluss können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Waffenbehörde die Daten im Programm einsehen; die manuelle Datenverarbeitung entfällt. Dies sorgt für eine Verschlankung der Prozesse und führt schlussendlich zu kürzeren Bearbeitungszeiten. Eine im Haushalt des Jahres eingeplante Erhöhung der Stellenanzahl von bisher 2,2 Vollzeitstellen auf dann 4,2 Arbeitsplätze stehe noch aus. Diese soll laut Auskunft eines Kreissprechers im kommenden Jahr erfolgen.

Im Rahmen der digitalen Antragsstellung können die Bürgerinnen und Bürger jederzeit und von überall das Online-Angebot in Anspruch nehmen. Das digitale Angebot sowie weitere Informationen sind ab sofort über https://www.kommune365.de/landkreis-aurich/dienstleistung/waffenwesen abrufbar.

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