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Erstellt:
6. Oktober 2023, 06:00 Uhr

Wahl der Schöffen steht bevor

83 Männer und Frauen bewerben sich auf insgesamt 28 Stellen als ehrenamtliche Richter

Lesedauer: ca. 2min 39sec
Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, steht für die ausgleichende Gerechtigkeit. Für die neue Amtsperiode der Schöffen an Amts- und Landgericht werden am 13. November die neuen ehrenamtlichen Richter gewählt. Archivfoto

Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, steht für die ausgleichende Gerechtigkeit. Für die neue Amtsperiode der Schöffen an Amts- und Landgericht werden am 13. November die neuen ehrenamtlichen Richter gewählt. Archivfoto ©

Norden Die Judikative bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt. In Rechtsstaaten wie Deutschland wird die Judikative durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden.

Im Strafrecht aber gibt es eine entscheidende Ausnahme, hier dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ehrenamtliche Richter, die sogenannten Schöffen teilnehmen. Der Name dieser Gerichtsform lautet Schöffengericht und ist nach seiner sachlichen Zuständigkeit zwischen dem Strafrichter beim Amtsgericht und der Strafkammer beim Landgericht angesiedelt. Ein wesentliches Zuständigkeitskriterium ist dabei die Rechtsfolgenerwartung, also die für den Einzelfall zu erwartende Strafe innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Strafrahmens. Als Spruchkörper des Amtsgerichts ist es in Strafverfahren mit einer Strafgewalt bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe zuständig.

Amtsperiode für Schöffen beträgt fünf Jahre

Die Amtsperiode der Schöffen beträgt fünf Jahre. Für die kommende Dienstzeit von 2024 bis 2028 konnten sich im Frühjahr interessierte Bürgerinnen und Bürger bewerben, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden: kein laufendes Strafverfahren, keine Verurteilung in den letzten zehn Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten, keine Insolvenz und keine Vergangenheit als Stasi-Mitarbeiter. Zudem soll man der deutschen Sprache mächtig sein und der Teilnahme an mehrstündigen oder mehrtägigen Verhandlungen gesundheitlich gewachsen sein.

Die eingegangenen Bewerbungen wurden nach Ende der Bewerbungsfrist von der jeweiligen Gemeindeverwaltung geprüft und auf die Vorschlagsliste gesetzt – mit Erfolg. 83 Männer und Frauen stehen am 13. November in öffentlicher Sitzung im Amtsgericht zur Wahl, aufgestellt von den Gemeinden Norderney, Baltrum, Juist, Großheide, Dornum, den Samtgemeinden Hage und Brookmerland sowie der Stadt Norden. Hinzu kommen 27 Vorschläge für das Jugendschöffengericht. Der Wahlausschuss unter Vorsitz von Frank Meyer, Richter am Amtsgericht, wird am genannten Termin die entsprechenden Kandidaten für die kommende Amtsperiode wählen: 14 Schöffen für das Landgericht, acht Haupt- und sechs Hilfsschöffen für das Amtsgericht, sechs Jugendschöffen für das Land- sowie zwölf Jugendschöffen für das Amtsgericht. Neben dem Richter gehören Landrat Olaf Meinen, fünf Vertreter des Landkreises sowie zwei der Stadt Norden, sogenannte Vertrauenspersonen, dem Wahlausschuss an.

Die Auswahl der zukünftigen Schöffen erfolgt dabei anhand verschiedener Kriterien, darunter der Wohnort, das Alter, dass ein beruflicher Querschnitt vertreten ist und eine ausgewogene Verteilung auf die Geschlechter erfolgt. Das ist bei den Jugendschöffen anders. Hier muss pari pari besetzt werden, also Männer und Frauen in gleicher Anzahl gewählt werden.

Prozesstage ein Jahr im voraus

Die gewählten Schöffen werden anschließend schriftlich informiert und zu einem Kennenlerntreffen ins Amtsgericht eingeladen. Dabei werden auch die bisherigen Schöffen verabschiedet. Bevor es zur ersten Verhandlung kommt, gibt es zudem eine Kurzeinführung über den Ablauf eines Strafprozesses durch den vorsitzenden Richter. Wer an welchen Prozesstagen als Laienrichter aktiv an der Rechtsprechung teilnehmen darf, wird zudem Anfang des Jahres ausgelost und für zwölf Monate im Voraus den neuen Schöffen schriftlich mitgeteilt.

Die Wahl der Schöffen ist öffentlich. Zunächst werden am 13. November um 10 Uhr die Jugendschöffen gewählt, bevor es um 11 Uhr in die Wahl der Schöffen geht. Das ganze findet statt im Besprechungszimmer 121 gleich neben dem Verhandlungssaal für Strafsachen.

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