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13. März 2024, 14:30 Uhr

Wirt kritzelt sein Testament auf einen Kneipenblock

Ein ostfriesischer Gastwirt hat auf einen Kneipen-Block gekritzelt, dass seine Partnerin „alles kriegen“ soll. Dabei nannte er ihren Spitznamen. Als er starb, wollte das Amtsgericht Westerstede das Testament nicht anerkennen. Aber dann kam es anders.

Lesedauer: ca. 1min 26sec
Egal, worauf das Testament geschrieben ist: Wenn es klar ist, dann gilt es. Das urteilte jetzt das Oberlandesgericht.

Egal, worauf das Testament geschrieben ist: Wenn es klar ist, dann gilt es. Das urteilte jetzt das Oberlandesgericht. © pixabay

Westerstede Ein Gastwirt aus Ostfriesland hat sein Testament auf ungewöhnliche Weise gemacht: Er schrieb auf einen einfachen Bestellblock „X....bekommt alles. Davor schrieb er den Spitznamen seiner Partnerin. Dann starb er. Der Block lag irgendwo hinter der Theke.

Das Oberlandesgericht hat jetzt geurteilt: Selbst ein solches Testament ist wirksam. Als der Gastwirt starb, wollte seine Partnerin ihr Erbe antreten und zeigte den Block. Das Amtsgericht Westerstede wollte dem nicht nachkommen. Es sei nicht klar, dass es sich bei dem Schreiben auf einem Block wirklich um ein Testament handele. Das Oberlandesgericht Oldenburg jedoch urteilte nun anders. Auch, wenn der Name „Testament“ nicht genannt werde, handele es sich eindeutig um ein Testament. Dass sich die Notiz auf einer „ungewöhnlichen Unterlage“ befinde, stehe der Einordnung als Testament nicht entgegen. Die Frau erbte alles. (Az. 3W96/23).

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