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Erstellt:
31. Oktober 2023, 06:00 Uhr

Wo wird Cannabiskonsum erlaubt?

Eine inoffizielle Karte zeigt, in welchen Norder Stadtteilen vermutlich geraucht werden darf

Lesedauer: ca. 1min 54sec
Die roten Kreise stellen sogenannte Verbotszonen dar, in denen kein Cannabis konsumiert werden darf. Foto: bubatzkarte.kowalenz.sociall

Die roten Kreise stellen sogenannte Verbotszonen dar, in denen kein Cannabis konsumiert werden darf. Foto: bubatzkarte.kowalenz.sociall ©

Norden Von einigen lang erhofft, von anderen stark kritisiert: Die bisher illegale Droge Cannabis soll in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legalisiert werden. Kaum hatte die Bundesregierung im August einen ersten Gesetzesentwurf veröffentlicht, kursierte im Internet eine inoffizielle Karte, die zeigt, an welchen öffentlichen Orten vermutlich (nicht) geraucht werden darf.

In welchen Bereichen des Stadtgebiets dürfen Norderinnen und Norder also in Zukunft voraussichtlich einen Joint rauchen? In der Öffentlichkeit wird dies gar nicht so einfach, denn die Bundesregierung sieht sogenannte Verbotszonen vor. Diese sind in der Karte durch rote Kreise dargestellt.

Kinder und Jugendliche sollen geschützt werden, daher soll der öffentliche Konsum von Cannabis in vielen Bereichen untersagt werden: Im Abstand von 200 Meter um Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren und Spielplätze zum Beispiel. Auch auf öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr darf kein Cannabis geraucht werden.

Somit ergeben sich insbesondere in Großstädten durch die Überschneidungen der Jugendschutzgebiete großflächige Verbotszonen, die zum Teil ganze Stadtteile umfassen können. Doch auch in Norden zeigt die Karte, dass lange nicht überall Cannabis geraucht werden darf, sondern die Verbotszonen im Blick behalten werden müssen.

Wer die „Bubatzkarte“ – „Bubatz“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Cannabis – veröffentlicht hat, ist nicht bekannt. Daher gilt sie auch nicht als offizielle Quelle. Vermutlich wurden öffentliche Datensätze verwendet, um die Website zu erstellen. Einrichtungen in privater Trägerschaft sind aus diesem Grund auch nicht abgebildet.

Weiterhin steht auch noch nicht fest, ob das Gesetz der Bundesregierung in dieser Form verabschiedet werden wird. Ziel der Regierung ist, dass das Gesetz Anfang 2024 in Kraft tritt. Wie das endgültige Gesetz und die darin formulierten Schutzzonen aussehen werden, bleibt abzuwarten. Vorerst gilt also: Das Norder Stadtgebiet bleibt eine rauchfreie Zone.

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