Angeklagte Norder sitzen nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank
Wegen wiederholtenDiebstählen müssen sich die drei Angeklagten verantwortlichen. Dabei sitzen sie bereits im Gefängnis.
Lesedauer: ca. 2min 27secNorden Für die drei Angeklagten, die sich am Dienstag für mehrere Diebstähle verantworten mussten, ist das Amtsgericht Norden kein fremder Ort. In ihrem Strafregister sind jeweils zehn, 16 und 28 Einträge aufgeführt: Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Betrug. Es ist erst wenige Wochen her, dass der 44- und der 25-jährige Angeklagte – beide verbüßen gerade eine Haftstrafe in den Justizvollzugsanstalten Oldenburg und Vechta – zuletzt vor dem Amtsgericht standen und verurteilt wurde.
Drei der vier Fälle hat der 25-jährige Norder initiiert. „Ich habe zu dem Zeitpunkt dringend Geld gebraucht“, erklärte er sein Handeln. Seit seinem 19. Lebensjahr sei er kokain- und heroinabhängig und habe zwischen 400 und 600 Euro pro Tag gebraucht, um seinen Drogenkonsum finanzieren zu können. Daher habe er das Diebesgut auf dem Schwarzmarkt verkauft. Ein ärztlicher Gutachter bestätigte vor Gericht, dass der Angeklagte unter erheblichem Suchtdruck stand und die Taten damit zu erklären seien.
Den ersten Diebstahl hat der 25-Jährige gemeinsam mit dem 39-jährigen Angeklagten begangen. Im Mai 2022 fassten sie, nachdem sie sich spontan auf der Straße begegnet waren, den Entschluss, drei Schlagbohrmaschinen im Wert von insgesamt 950 Euro aus einem Baumarkt zu klauen. Auch der 39-jährige Angeklagte, der alkoholabhängig ist, erklärte die Tat mit seinem Suchtdruck.
Zwei weitere Diebstähle verübte der 25-Jährige mit dem 44-jährigen Angeklagten. Im September 2022 versuchten sie, ein Parfüm im Wert von 70 Euro aus einem Drogeriemarkt zu klauen. Sie hatten bereits die Verpackung entfernt und das Parfüm in einem Regal deponiert, um es zu einem späteren Zeitpunkt unauffällig in einen Rucksack packen zu können, wurden dabei aber von einer Verkäuferin erwischt. Im gleichen Monat gelang ihnen ein weiterer Diebstahl in einem Schuhgeschäft. Der 25-Jährige entfernte mit einer Kneifzange die Sicherung eines Sneakerpaars und gab die Schuhe an den 44-Jährigen, der sie in einen Rucksack packte und damit den Laden verließ.
Den vierten Diebstahl betraf einzig den 44-Jährigen, der aus einem Lebensmittelladen mehrere Fleischwaren geklaut hatte. Da er in dem Supermarkt Hausverbot hatte, musste er sich nicht nur für Diebstahl, sondern auch für Hausfriedensbruch verantworten.
Die Angeklagten machten es dem Gericht nicht schwer: Von Anfang an gestanden sie, die Diebstähle begangen zu haben. Dies rechnete ihnen das Gericht in der Urteilsfindung auch positiv an, doch letztlich kamen die drei Angeklagten nicht ohne eine Haftstrafe davon.
„Wir haben das Strafmaß gnädig bemessen. Aber wir können nicht außer Acht lassen, dass Sie erheblich und teilweise einschlägig vorbestraft sind“, sagte der Richter. Der 39-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die aufgrund seiner ungünstigen Sozialprognose nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Der 44-Jährige bekam eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten und der 25-Jährige wurde zu insgesamt zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die er teilweise in einer Entzugsklinik verbringen wird.