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24. Juni 2024, 21:52 Uhr

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Dornumer CDU entzieht Ratsherr Meene Schmidt das Vertrauen

Schmidt will sein Mandat weiter ausüben, die CDU entzieht ihm das Vertrauen und löst Gruppe aus CDU und FBI auf

Lesedauer: ca. 1min 42sec
Rechtsanwalt Dr. Ralf Kiehne neben dem angeklagten Meene Schmidt am vergangenen Dienstag im Amtsgericht Norden. © Christian Walther

Rechtsanwalt Dr. Ralf Kiehne neben dem angeklagten Meene Schmidt am vergangenen Dienstag im Amtsgericht Norden. © Christian Walther ©

Dornum Am Dienstag vergangener Woche ist Ratsmitglied Meene Schmidt (FBI) wegen Urkundenfälschung vom Norder Amtsgericht verurteilt worden. Schmidt soll ein Testament des einstigen Buchenhof-Eigentümers Konrad Onnen gefälscht haben. Jetzt hat die CDU Dornum, mit der zusammen Meene Schmidt die Gruppe CDU/FBI im Dornumer Rat gebildet hatte, dem Verurteilten das Vertrauen entzogen.

Zuvor hatte man sich innerhalb der CDU-Fraktion, das geht aus einem Schreiben an Schmidt hervor, das die CDU auch auf ihrer Webseite veröffentlicht hat, intensiv beraten und den Schluss gezogen, Meene Schmidt die Wahl zu lassen, sein Mandat aufzugeben oder aber aus der Gruppe CDU/FBI ausgeschlossen zu werden.

Ein Ausschnitt aus dem Schreiben der Dornumer CDU an Meene Schmidt.

Ein Ausschnitt aus dem Schreiben der Dornumer CDU an Meene Schmidt. ©

Frist bis zum 23. Juni gesetzt

Bis zum Sonntag, 23. Juni, hatte man Schmidt seitens der CDU eine Frist gesetzt, sich für eine der Optionen zu entscheiden.

„Zum Bedauern der CDU Fraktion hat sich der Ratsherr Meene Schmidt dazu entschlossen, sein Mandat weiterhin ausüben zu wollen“, schreibt die CDU in ihrer Mitteilung. Die drei Ratsmitglieder der Dornumer CDU entziehen Schmidt daher mit sofortiger Wirkung ihr Vertrauen, zudem wird die Gruppe CDU/FBI aufgelöst.

Hätte Schmidt nach dem Amtsgerichturteil auf sein Mandat verzichtet, hätte es einen FBI-Nachrücker in die Gruppe mit der CDU geben können.

Jibbe Lindena hat die Dornumer Verwaltung am Montag über den Vertrauensentzug sowie die Auflösung der CDU/FBI-Gruppe informiert und die Umsetzung der Entscheidung durch die Verwaltung beantragt.

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