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18. Juni 2024, 13:42 Uhr

Hohe Geldstrafe für Dornumer Ratsmitglied

Gericht sieht es als erwiesen an, dass Meene Schmidt ein Testament zu seinen Gunsten fälschte

Lesedauer: ca. 2min 35sec
Rechtsanwalt Dr. Ralf Kiehne neben dem angeklagten Meene Schmidt am Dienstag im Amtsgericht Norden.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Kiehne neben dem angeklagten Meene Schmidt am Dienstag im Amtsgericht Norden. © Christian Walther

Norden/Dornum Das Amtsgericht Norden hat am Dienstag den Dornumer Ratsherrn Meene Schmidt zu einer Geldstrafe von 6600 Euro verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schmidt das Testament des 2021 verstorbenen Konrad Onnen gefälscht hat. Diesem Testament nach wäre der Buchenhof in Dornum nebst Ländereien an Schmidt als Alleinerben übergegangen.

Wie bereits berichtet, sah der letzte Wille des Verstorbenen die Gemeinde Dornum als Alleinerbin vor.

Gleich zu Beginn des Strafprozesses erklärte der Angeklagte, dass er gemeinsam mit Onnen einen neuen Testamentsentwurf mit Datum 5. Mai 2021 verfasst habe – mit grünem Stift und auf Briefpapier des Landwirts, so wie dieser selbst immer kommunizierte. Dabei sei der Wunsch festgehalten worden, dass Meene Schmidt alleiniger Erbe von Hof und Grund werden sollte.

Das aber widersprach dem Schriftstück, was am 4. Februar 2021 notariell beglaubigt und von Onnen unterschrieben wurde. Und nicht nur das: Auch in allen zuvor verfassten Vermächtnissen und deren Änderungen war Schmidt nie als Erbe benannt. Lediglich als Testamentsvollstrecker sollte der Landwirt mal tätig werden, was aber im April 2013 vom Erblasser widerrufen wurde.

Der Buchenhof in Dornum ist laut Testament in das Eigentum der Gemeinde Dornum übergegangen.

Der Buchenhof in Dornum ist laut Testament in das Eigentum der Gemeinde Dornum übergegangen. © Archivfoto

Im Verlauf der mehrstündigen Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Christina Roll wurde deutlich, woher das große Interesse am Buchenhof stammt, dessen Wert das Gericht auf rund 750000 Euro schätzte. So bewirtschafteten Onnen und Schmidt über Jahrzehnte in fast direkter Nachbarschaft ihre Höfe. 1985 pachtete Schmidt die Hälfte von Onnens Ländereien, ehe 1994 auch die zweite Hälfte übernommen wurde. Nach Angaben des Angeklagten war dieser häufig bei Onnen zu Besuch. Man pflegte ein freundschaftliches Verhältnis. „Wir haben uns gemocht“, erklärte Schmidt vor Gericht. Und man war sich zuletzt angeblich einig, dass Schmidts Sohn Ude den väterlichen Betrieb und später auch Onnens Hof übernehmen solle.

Dabei hatte Schmidt nach eigenen Angaben sogar vorgeschlagen, das neue Testament vor einem Notar oder Rechtsanwalt aufzunehmen, was Onnen aber ablehnte. „Ich habe ihn nicht gezwungen, ein neues Vermächtnis zu unterschreiben“, erklärt der Dornumer. Stattdessen habe er im Beisein von Onnen einen neuen Letzten Willen notiert und diese dann ohne Unterschrift bei Onnen belassen.

Erst im Juni 2021, einen Monat nach dem Tod von Konrad Onnen, lag ein anonym eingeworfenes Kuvert nebst diesem Testament im Briefkasten des Norder Amtsgerichts. Bei der Testamentseröffnung wurde dann schnell klar, dass Unstimmigkeiten vorliegen, sodass das handgeschriebene Dokument auch einer Schriftsachverständigen vorgelegt wurde – mit dem Ergebnis, dass der Text des Dokuments eindeutig dem Angeklagten zuzuordnen ist und es bei der Unterschrift zumindest „Anhaltspunkte“ dafür gebe.

Als Zeugin war auch Ingrid Backenhaus geladen, die Testamentsvollstreckerin und Generalbevollmächtigte des Verstorbenen. Sie war viele Jahrzehnte mit Onnen befreundet. Während ihrer Aussage wurde sie mehrfach lautstark von Schmidts Verteidiger Dr. Ralf Kiehne angegangen – ohne Erfolg. Sie konnte wesentlich zur Wahrheitsfindung beitragen und das mit Dokumenten belegen.

Mit dem Urteil zu 110 Tagessätzen zu je 60 Euro – damit gilt Schmidt als vorbestraft – blieb das Gericht lediglich zehn Tagessätze unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung forderte Freispruch und kann binnen einer Woche Berufung einlegen.

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