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25. Oktober 2024, 09:00 Uhr

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Einsichtiger Drogenhändler mit Wissenslücken

Ein Norder war angeklagt, mit Drogen gehandelt zu haben. Er war geständig, hatte zuweilen aber Einwände gegen die Anklage. Das machte die Sache für den Richter komplizierter.

Lesedauer: ca. 2min 26sec
Im Amtsgericht Norden wurde der Fall verhandelt.

Im Amtsgericht Norden wurde der Fall verhandelt. © Foto: Nina Lehmann

Norden 26 Mal sollte der Angeklagte mit Drogen gehandelt haben, in zwei weiteren Fällen wurde ihm der Besitz vorgeworfen. Hauptsächlich Kokain und Marihuana, aber auch Cannabis, LSD, Ecstasy und ähnliche Betäubungsmittel waren der Grund, weshalb er sich jetzt vor dem Schöffengericht verantworten musste. Der Handel sollte seit 2022 betrieben worden sein und dem jungen Mann eine „unerlaubte Einnahmequelle verschafft“ haben, wie der Staatsanwalt meinte. Dass er die Drogen auch seiner damaligen Freundin gab, kam erschwerend hinzu. Diese war nämlich 16 Jahre alt, was der Angeklagte aber bestritt, gewusst zu haben. Im Großen und Ganzen war er allerdings geständig.

Dennoch: Einige Details der Anklage konnten und wollten er und sein Pflichtverteidiger nicht bestätigen. Der Großteil der angeklagten Mengen seien Eigenkonsum gewesen. Es sei eine „Scheißzeit“ gewesen, zitierte der Verteidiger seinen Mandanten. Er und seine Freundin hätten reichhaltig Kokain und Marihuana konsumiert, die Freundin dabei freiwillig. Wie viel aber konkret, konnte er nicht mehr nachvollziehen. Mehr als die Hälfte, wenn nicht sogar alles, meinte der Norder. „Es war echt extrem zu dieser Zeit.“ Einige Präparate seien auch nicht verkauft, sondern im Freundeskreis bei Partys – milieuüblich – verschenkt worden. Wen er beliefert habe, wollte der Norder, der in der Gastronomie arbeitet, nicht sagen. „Aus nachvollziehbaren Gründen“, meinte der Verteidiger.

Das alles stellte den Vorsitzenden Richter vor die schwierige Aufgabe, die Anklagepunkte zu konkretisieren, und man verständigte sich auf etwa zwei Drittel Eigenbedarf. Da sich das Betäubungsmittelgesetz im April 2024 geändert hatte, mussten die Anklagepunkte ohnehin angepasst werden. Einer wurde dadurch direkt irrelevant, nicht aber das Verfahren im Ganzen.

So kam alles raus

Aufgeflogen war alles durch eine Anzeige der Exfreundin, die der Angeklagte aus seiner Wohnung geworfen hatte und die nicht als Zeugin erschien. Nach diversen mit Geldbußen bedachten Vergehen wie Diebstahl und Fahren von unversicherten Kraftfahrzeugen polizeibekannt, wurde die Wohnung des Mannes von Beamten untersucht. Man fand neben zweier Waffen Betäubungsmittel. Allesamt keine großen Mengen, aber in der gesamten Wohnung verteilt, auch im Kühlschrank.

Obwohl der Verteidiger betonte, nicht zu wollen, dass sein Mandant ins Gefängnis komme, forderte der Staatsanwalt drei Jahre Haft, die dann natürlich nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Zu viel, meinte der Verteidiger und verwies auf ein Hamburger Urteil von Anfang des Jahres. Dort hatte es für achteinhalb Tonnen Drogen 13 Jahre Haft gegeben. Drei Jahre für den in Norden verhandelten Fall wären im Verhältnis nicht mehr nachvollziehbar.

Die Schöffen und der Richter sahen dies augenscheinlich ähnlich. Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt; drei Jahre darf er sich nichts zu Schulden kommen lassen. Eine mittlere vierstellige Geldstrafe kam noch hinzu. Die Verteidigung nannte das Urteil „fair“. cs

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