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Erstellt:
18. März 2025, 10:40 Uhr

Einspruch abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Revision eines Norders ab, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde.

Lesedauer: ca. 1min 39sec
Das Auricher Urteil wurde bestätigt.

Das Auricher Urteil wurde bestätigt. © Foto: Ute Bruns

Norden Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich hat einen heute 27 Jahre alten Angeklagten aus Norden unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, davon in fünf Fällen in Tateinheit mit Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dieses Urteil wurde nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte, welcher über die Chatfunktion innerhalb eines Computerspiels Kontakt zu verschiedenen Kindern aufnahm, diese im Rahmen von Videotelefonaten sexuell missbraucht hat. So hat der Angeklagte sich teilweise unter Beobachtung der Kinder vor der Kamera selbst befriedigt, aber auch die Kinder dazu aufgefordert, dass diese sich während der Videotelefonate selbst befriedigen. Teilweise hat er die Kinder auch dazu gebracht, sich bei den sexuellen Handlungen zu filmen und ihm diese Videos im Anschluss zu schicken.

Die Kammer hatte ferner festgestellt, dass der Angeklagte die Taten jeweils im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und neben der Strafe die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 4. März als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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