Freispruch trotz 37 Messerstichen: Psychose führte zu Bluttat
Ein unerklärlicher Wutausbruch endete damit, dass ein Sohn seine Mutter tötete. Trotzdem wurde er heute freigesprochen. Wie konnte es dazu kommen?
Lesedauer: ca. 1min 55secAurich/Norden Der 38-jährige Norder, der am 15. Februar im Elternhaus in Norden-Tidofeld seine Mutter durch Messerstiche tötete, war zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Das Landgericht Aurich sprach ihn deshalb vom Vorwurf des Totschlags frei. Die Schwurgerichtskammer ordnete aber die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. „Die Gefährlichkeit besteht fort. Es ist Aufgabe des Gerichts, die Allgemeinheit zu schützen“, begründete Richter Björn Raap die Entscheidung.
Hinter der nüchternen Nachricht der Urteilsverkündung verbirgt sich tatsächlich ein menschliches Drama. „Die Beweisaufnahme hat gezeigt, dass sich ein normales Familienleben innerhalb kürzester Zeit zu der Tragödie zugespitzt hat“, charakterisierte der Schwurgerichtsvorsitzende das Geschehen. Im Januar zeigte der Angeklagte erste Auffälligkeiten. Er klagte über Magenbeschwerden und Übelkeit, verlor rapide an Gewicht. Ab dem 6. Februar eskalierte die psychische Situation des Angeklagten dramatisch. Innerhalb von nur neun Tagen verstärkte sich die Krankheit extrem, bis es dann am 15. Februar zu dem massiven Messerangriff gegen die Mutter kam.
Der 38-Jährige fügte ihr insgesamt 37 Stich- und Schnittwunden gegen Kopf, Hals, und Dekolleté zu und traf dabei große Blutgefäße. Drei Stiche waren tödlich. Durch das Zusammenwirken der drei tödlichen Verletzungen verstarb die Mutter innerhalb weniger Sekunden durch Verbluten.
Dem Angriff muss ein Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter vorausgegangen sein. „Sie hat mich zur Weißglut gebracht“, sagte der Norder gegenüber der Polizei, als er selbst den Notruf wählte. Vor Gericht gestand er die Tat, konnte sich aber nicht erinnern, wie und warum er seine Mutter tötete. Der Prozess konnte nicht klären, worum es in dem Streit ging und was der Auslöser für den tödlichen Angriff war. Die Frage nach dem Motiv steht auch nach der Urteilsverkündung unbeantwortet im Raum. Vielleicht wird sie nie geklärt werden können.