Geflügelpest in Aurich ausgebrochen
Legehennenhaltung betroffen: Landkreis richtet Sperrzone um vollständig geräumten Betrieb ein
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In einem Auricher Legehennenbetrieb ist die Geflügelpest ausgebrochen (Symbolfoto) © dpa/Katja Niemeyer
Aurich Im Landkreis Aurich ist erneut die hochpathogene Geflügelpest H5N1 (Vogelgrippe) ausgebrochen. Betroffen ist ein Legehennenbetrieb in Aurich-Brockzetel mit rund 2900 Tieren.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Donnerstag, 6. Februar 2025, in Kraft tritt. Sie sieht eine Sperrzone vor, die sich in eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern um den betroffenen Bestand und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern gliedert. Innerhalb dieser Gebiete gelten verschiedene Einschränkungen, darunter ein Aufstallungsgebot.
Der betroffene Betrieb wurde bereits am Mittwoch vollständig geräumt.
Die Geflügelpest ist hoch ansteckend und führt bei Hühnern und Puten oft innerhalb weniger Tage zu massenhaften Erkrankungen und hohen Sterberaten. Enten und Gänse zeigen häufig mildere Verläufe, was die Krankheit schwer erkennbar macht und zu zusätzlichem Tierleid sowie erheblichen wirtschaftlichen Schäden führt.
Erst Anfang Januar war in einem Betrieb in Dornum die Geflügelpest festgestellt worden. Über 8400 Puten wurden getötet; die Sperrzone dann wieder wieder aufgehoben. Doch seinerzeit warten Fachleute, dass das Virus nicht einfach wieder verschwinden werde, sondern immer wieder neue Bestände befallen kann.

Der Sperrradius rund um den betroffenen Betrieb. © Landkreis Aurich
Hier der Wortlaut der Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich von Ende Januar.
1. Feststellung des Seuchenausbruchs
Am 05.02.2025 wurde in Aurich, Ortsteil Brockzetel, der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest (H5N1) amtlich festgestellt.
2. Einrichtung von Sperrzonen
- Schutzzone (3 km Radius) um den betroffenen Betrieb
- Überwachungszone (10 km Radius) um die Schutzzone
3. Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
- Meldepflicht: Geflügelhaltungen müssen Tierbestände und verendete Tiere melden.
- Beförderungsverbot: Transport von Geflügel, Eiern und Geflügelfleisch innerhalb der Sperrzonen untersagt.
- Verbringungsverbot: Kein Transport von lebendem Geflügel, Fleisch, Eiern, Gülle, Einstreu und Futtermitteln aus oder in betroffene Betriebe.
4. Rechtliche Grundlagen und Inkrafttreten
Die Maßnahmen basieren auf der EU-Verordnung (EU) 2016/429 sowie der deutschen Geflügelpest-Verordnung. Sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zur Aufhebung.
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