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13. Juni 2023, 09:18 Uhr

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Gericht lehnt Eilantrag des Aktionsbündnis Norden zum Erhalt der Norder Klinik ab

Klage und Antrag auf Eilrechtsschutz haben keine Erfolgsaussichten

Lesedauer: ca. 1min 10sec
Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines privaten Klägers abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines privaten Klägers abgelehnt. © pixabay

Norden/Oldenburg Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Entscheidung vom 12. Juni den Antrag auf Eilrechtsschutz zur Verhinderung der Umstrukturierung der Ubbo-Emmius-Klinik Norden abgelehnt. Laut Gericht mangelt das Verfahren an Erfolgsaussichten.

Das Gericht begründet den Entscheid damit, dass der private Kläger weder aus dem Bundes-, noch aus dem Landesrecht Rechte gegen die Umstrukturierung geltend machen kann.

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