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18. Oktober 2024, 14:49 Uhr

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Handwerker lösen Feuerwehreinsätze aus – So teuer wird es jetzt

In Norden lösten Handwerker gleich zweimal an einem Tag Fehlalarme aus. Was falsch lief und welche Konsequenzen nun drohen.

Lesedauer: ca. 1min 48sec
Rauchmelder

Rauchmelder einer Brandmeldeanlage verursachen oft unnötige Fehlalarme, wenn diese bei staubintensiven Arbeiten in und an Gebäuden nicht ausgeschaltet oder abgedeckt werden. © Wikipedia

Norden Der Verdienst zweier Handwerksbetriebe dürfte am Donnerstag bei der Abarbeitung ihrer Aufträge in Norden empfindlich geschmälert worden sein. Gleich zweimal haben an dem Tag Handwerker mit staubintensiven Arbeiten unnötige Feuerwehreinsätze ausgelöst.

Erster Einsatz am Morgen

Am Morgen löste die automatische Brandmeldeanlage eines Produktionsbetriebs im Gewerbegebiet Leegmoor aus. Handwerker hatten im Freien Staub erzeugt, welcher durch ein Lüftungsgitter ins Gebäudeinnere gezogen war. Dort reagierte ein Rauchmelder. Zwar wurden zuvor sämtliche Gebäudeöffnungen abgeklebt, ein Gitter wurde jedoch vergessen.

Am Mittag folgte der zweite Einsatz. Diesmal war das Einsatzobjekt ein Bankinstitut auf dem Neuen Weg. Auch hier hatten Handwerker eine Staubentwicklung verursacht. Sie hatten den Rauchmelder in ihrem Arbeitsbereich übersehen.

Da diese Art von Fehlalarmen nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz gebührenpflichtig sind, erhalten die Objektbetreiber demnächst einen Gebührenbescheid von der Stadt Norden. Als Träger der Feuerwehr erhebt sie nach einer Gebührensatzung rund 420 Euro für einen solchen Fehlalarm. Den Betrag können sich die Betreiber gegebenenfalls vom Verursacher des Fehlalarms erstatten lassen.

Maßnahmen zur Verhinderung unnötiger Einsätze

Immer wieder kommt es zu derartigen Einsätzen. Die Feuerwehr Norden fordert daher Handwerker auf, vor Beginn staubintensiver Arbeiten, dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten wie Bohren, Schleifen und Trennen, den Arbeitsbereich auf Rauchmelder zu prüfen. Am besten meldet man seine Arbeiten im Vorfeld bei einem Objektverantwortlichen an und begeht diese gemeinsam.

Die empfindlichen Brandmelder sollten im Bedarfsfall durch eine in die Brandmeldeanlage eingewiesene Person für die Dauer der Arbeiten deaktiviert und abgedeckt werden. Eine sorgfältige Arbeitsvorbereitung kann so unnötige und für alle Beteiligten ärgerliche Fehlalarme vermeiden.

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