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Erstellt:
17. November 2025, 14:26 Uhr

Messerbedrohung in Norder Pflegeheim: Landgericht prüft psychiatrische Unterbringung

Ein Bewohner eines Pflegeheims in Norden soll im März 2023 Geld gefordert und dabei ein Messer gezeigt haben. Wegen seiner schweren psychischen Erkrankung landet der Fall nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich.

Lesedauer: ca. 2min 21sec
Landgericht Aurich

Vor dem Auricher Landgericht musste sich ein 63-Jähriger aus Norden verantworten. © Ute Bruns

Norden/Aurich Ein 63-jähriger Norder soll im März 2023 in einem Alten- und Pflegeheim in Norden eine versuchte räuberische Erpressung begangen haben. Eigentlich ist es ein Fall, der auch vor dem Amtsgericht hätte verhandelt werden können. Stattdessen findet der Prozess vor der mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen voll besetzten 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich statt. Der Grund: Es wird geprüft, ob der Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll. Die (...).
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