Richter heben Auricher Ausnahmegenehmigung zum Wolfsabschuss auf - zumindest vorübergehend
Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat festgestellt, dass der Landkreis seine Entscheidung nicht ausreichend begründet hat und zweifelt insbesondere an, dass das Reißen von vier Schafen die Deichsicherheit beeinträchtigt.
Lesedauer: ca. 1min 29secOstfriesland Das wird dem Landkreis Aurich nicht schmecken: Das Verwaltungsgericht Oldenburg gibt einem Eilantrag gegen die vom Kreis erteilte Ausnahmegenehmigung „zur Entnahme“, also zum Abschuss, eines Wolfes statt. Damit kassieren die Richter den Bescheid vom 4. Juli dieses Jahres. Der Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. hatte einen vorläufigen Rechtsschutzantrag gestellt. Der Entschluss besitzt aufschiebende Wirkung.
Im Juni 2024 hatte ein Wolf in Dornum mehrere Schafe getötet und verletzt. Daraufhin hatte der Landkreis Aurich eine Ausnahmegenehmigung erteilt, um den Wolf zu töten. Der Verein legte dagegen Widerspruch ein, weil die Genehmigung ihrer Meinung nach rechtswidrig war.
Das Gericht stimmte dem Verein jetzt zu. Es argumentierte, dass der Landkreis nicht ausreichend nachgewiesen habe, dass der Wolf ein wiederholtes und gefährliches Jagdverhalten gezeigt habe. Zudem seien die Schafe nicht ausreichend geschützt gewesen. Das Gericht stellte auch fest, dass es Alternativen zum Abschuss gegeben hätte, wie bessere Zäune.
Der Landkreis Aurich kann gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen.