Ostfriesische CDU stellt sich vor die Fischer
Die Pläne der Bundesregierung, Nachteilausgleichszahlungen um 80 Prozent zu kürzen, rufen harte Kritik hervor
Lesedauer: ca. 2min 11secMit einer Solidaritätserklärung wenden sich die ost- und friesischen Bundes- und Landtagsabgeordneten der CDU an die Öffentlichkeit. Konkret haben Gitta Connemann (Mitglied des Bundestags, Leer), Anne Janssen (MdB, Wittmund), Saskia Buschmann (Mitglied des Landtags, Aurich), Katharina Jensen (MdL, Wangerland) sowie der MdL Ulf Thiele aus Filsum die Bundesregierung dazu aufgerufen, ihre Pläne zu Änderungen am sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu revidieren.
Die Fischer an der Nord- und Ostsee seien entsetzt über den Beschluss der Bundesregierung, heißt es in der Erklärung. Bisher habe das Gesetz vorgesehen, dass fünf Prozent der Versteigerungserlöse für deutsche Offshore-Windenergie-Flächen über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Nachteilsausgleich für Strukturmaßnahmen zugunsten der Fischerei in Nord- und Ostsee verwendet werden sollten. Die geplante Änderung sieht vor, diese Summe um 80 Prozent zu kürzen, von 670 auf 134 Millionen Euro. Diese drastische Kürzung bedrohe die Zukunftsperspektiven der Fischereibetriebe, schreiben die Abgeordneten.
Weiter heißt es, die Offshore-Windenergie-Flächen stellten für die küstennahe Fischerei verlorene Fanggründe dar, zusätzlich zu den nicht befischbaren Sicherheitszonen und Kabeltrassen. Ursprünglich habe der Nachteilsausgleich aus einem Anteil der Versteigerungserlöse der Offshore-Windenergieflächen notwendige Strukturveränderungen der Fischereibetriebe ermöglichen sollen. Diese Absicht werde durch die geplante drastische Kürzung der Mittel zunichtegemacht.
Die Unverschämtheit dieser Entscheidung, so die Abgeordneten, liege darin, dass sie nicht angekündigt wurde und kein Gespräch mit den betroffenen Fischern und ihren Verbänden stattgefunden hätten. Dieser Umgang mit Menschen, die um ihre Existenz fürchteten, wird als inakzeptabel empfunden.
Der Nachteilsausgleich sollte unter anderem dazu dienen, die Fischereiflotte zu erneuern und zu modernisieren, alternative Fanggründe zu erschließen, umweltfreundliche Fangtechniken zu fördern, die Verarbeitung und Vermarktung in regionalen Strukturen zu stärken und eine Abwrackprämie für überalterte Schiffe zu finanzieren.
Diese Maßnahmen wären entscheidend für die Zukunftsperspektiven der familiär geführten Fischereibetriebe, die nicht nur für die Fischerei und die damit verbundenen Arbeitsplätze von Bedeutung sind, sondern auch für die heimische Lebensmittelproduktion und den Tourismus an der Nordseeküste.
Ohne die Fischer, die die Küstenorte mit ihren Fischereihäfen, Fahrzeugen und Produkten prägen, wäre der Tourismus nicht vorstellbar.
Die Unionspolitiker apellieren deshalb an die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen, insbesondere deren Abgeordnete von der Nordseeküste, die geplante radikale Kürzung der Nachteilsausgleichszahlungen zurückzunehmen, da sie eine ernsthafte Bedrohung für die Fischereibranche und den Tourismus darstelle.