Per Briefwahl zur Stimme: So klappt es trotz kurzer Fristen
Wer seine Stimme für die Bundestagswahl per Briefwahl abgeben möchte, muss rechtzeitig planen. Alles über Antragswege, Deadlines und die Abgabe der Unterlagen im Überblick.
Lesedauer: ca. 2min 32secNorden Die Bundestagswahl am 23. Februar rückt mit jedem Tag näher. Die vorgezogene Wahl bringt organisatorische Herausforderungen mit sich, insbesondere für wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die von der Briefwahl Gebrauch machen oder ihre Stimme aus dem Ausland abgeben möchten. Wie beantragt man die Unterlagen? Welche Fristen gelten? Und worauf sollte man besonders achten?
Bequem und flexibel
Mit der Briefwahl können Wählerinnen und Wähler ihre Stimme schon vor dem Wahltag am 23. Februar abgeben. Dabei ist egal, ob von zu Hause oder unterwegs. Alles, was man zur Briefwahl benötigt, ist ein Wahlschein, den man auf verschiedenen Wegen beantragen kann.
Die Stadt Norden empfiehlt aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Bundestagswahl, den Antrag persönlich im Briefwahlbüro einzureichen. Die Einreichung des Antrags kann aber auch schriftlich, per Fax an 04931/923456 oder per E-Mail an wahlen@norden.de erfolgen. In Kürze soll auch eine Online-Antragsmöglichkeit verfügbar sein. Eine telefonische Antragsstellung ist hingegen nicht möglich.
Wichtig ist, dass der Antrag, der sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet, mit dem Geburtsdatum und der eigenhändigen Unterschrift vervollständigt wird. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Fristen und Abwicklung
Das Briefwahlbüro der Stadt Norden öffnet am Montag, 3. Februar. Von Montag bis Mittwoch ist es jeweils von 8 bis 16 Uhr geöffnet, donnerstags bis 20 Uhr und freitags bis 12 Uhr. Zusätzlich ist das Büro an den Sonnabenden, 8. und 15. Februar, von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Die Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher schwerer Erkrankung, ist ein Antrag sogar noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr möglich.
Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme aus dem Ausland abgeben möchten, sollten beachten, dass der Wahlbrief ausreichend frankiert und so früh wie möglich verschickt wird. Vom außereuropäischen Ausland wird der Versand per Luftpost empfohlen, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig am 23. Februar bis 18 Uhr beim Landkreis Aurich eingehen. Wahlbriefe, die später eintreffen, können nicht berücksichtigt werden. Innerhalb Deutschlands muss der Wahlbrief nicht frankiert werden – das Porto übernimmt der Bund.
Aufgrund der vorgezogenen Wahl können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst zum Montag, 10. Februar, vom Landkreis Aurich ausgeliefert werden, da zuvor die Stimmzettel gedruckt und die Wahlvorschläge zugelassen werden müssen. Um Verzögerungen durch den Postweg zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro abzuholen und die Briefwahl direkt vor Ort auszuüben. Das Briefwahlbüro ist hierfür mit Wahlkabinen ausgestattet, sodass die Stimmabgabe diskret erfolgen kann.
Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verloren gehen, besteht noch bis Sonnabend, 22. Februar, um 12 Uhr die Möglichkeit, Ersatzunterlagen zu beantragen. Dies erfordert eine persönliche Vorsprache im Briefwahlbüro sowie eine eidesstattliche Versicherung.
Die vorgezogene Bundestagswahl stellt eine organisatorische Besonderheit dar, doch mit rechtzeitiger Planung und Beachtung der Fristen können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme problemlos abgeben – ob vor Ort, per Briefwahl oder aus dem Ausland.