Rat beschließt Abwahlverfahren für Bürgermeisterin einstimmig
Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn kann aus persönlichen Gründen ihr Amt nicht mehr wie bisher weiterführen. Nun hat der Rat für ein Abwahlverfahren gestimmt - doch was bedeutet das?
Lesedauer: ca. 2min 04secLangeoog Der Gemeinderat der ostfriesischen Insel Langeoog (Landkreis Wittmund) hat für die Einleitung eines Abwahlverfahrens von Bürgermeisterin Heike Horn (parteilos) gestimmt. Bei einer öffentlichen Sitzung votierten die Abgeordneten des Gemeinderats einstimmig für ein solches Verfahren nach dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, wie der allgemeine Vertreter der Bürgermeisterin, Ralf Heimes, nach der namentlichen Abstimmung mitteilte. Das Gesetz sieht vor, dass Dreiviertel der insgesamt zehn Ratsmitglieder für den Beschluss stimmen mussten, damit dieser angenommen wurde.
Eine Zustimmung galt bereits vorher als wahrscheinlich. Schon der Antrag vor rund zwei Wochen war von allen Ratsmitgliedern unterschrieben worden. Nach dem Gesetz folgt nun binnen vier Monaten ein Abwahlverfahren, bei dem die Wählerinnen und Wähler auf Langeoog entscheiden - es sei denn, die Bürgermeisterin tritt vorher freiwillig von ihrem Amt zurück. Eine Entscheidung darüber müsste binnen einer Woche nach dem Ratsbeschluss fallen.
Gemeinderat will längere Vakanz vermeiden
Horn hatte 2019 das Amt als Inselbürgermeisterin auf der rund 1.700 Einwohnerinnen und Einwohner zählenden Nordseeinsel angetreten. Die Rathauschefin hatte am 11. Oktober Rat und Verwaltung der Inselgemeinde mitgeteilt, aus persönlichen Gründen die Amtsgeschäfte „auf absehbare Zeit nicht mit der erforderlichen Intensität“ weiterführen zu können. Horn schlug laut einer Mitteilung neben anderen Optionen selbst die Abwahl vor.
Der Gemeinderat schrieb danach in einer gemeinsamen Mitteilung: „Die Inselgemeinde braucht aber in der jetzigen Phase eine zuverlässig und in Vollzeit vor Ort anwesende, leistungsfähige und verantwortlich handlungsfähige Führungsperson, um die aktuellen Herausforderungen der Kommune mit den beiden Eigenbetrieben Schifffahrt und Tourismus-Service bewältigen zu können.“ Um Projekte weiterführen zu können, müsse das Bürgermeisteramt neu besetzt werden. Über das Abwahlverfahren und eine Neuwahl könne eine längere Vakanz in der Führungsposition vermieden werden, hieß es.
Einen ähnlichen Fall hatte es im vergangenen Jahr auf der Insel Wangerooge gegeben. Da dort laut dem Gemeinderat das Vertrauenstierverhältnis zwischen Insulanern und dem damaligen Inselbürgermeister Marcel Fangohr zerrüttet gewesen sein soll, strebte der Gemeinderat dort die Abwahl des Rathauschefs an. Fangohr trat dann freiwillig ab. Bis heute hat Wangerooge noch keinen neuen hauptamtlichen Bürgermeister gewählt.