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21. November 2024, 12:59 Uhr

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„Serienkiller“-Wolf sorgt für Angst: Gericht stoppt den Abschuss

Ein auffälliger Wolf versetzt das ganze Rheiderland in Aufruhr – doch der eigentlich genehmigte Abschuss wurde jetzt gerichtlich gestoppt. Landwirte und Anwohner sind frustriert und fordern schnelle Lösungen.

Lesedauer: ca. 2min 00sec
Ein Wolf in Niedersachsen. In Jemgum fürchtet man, dass er nach Ende der Weidesaison die Höfe und Ställe aufsucht.

Ein Wolf in Niedersachsen. In Jemgum fürchtet man, dass er nach Ende der Weidesaison die Höfe und Ställe aufsucht. © Julian Stratenschulte/dpa

Leer/Jemgum/Oldenburg Im Landkreis Leer wächst die Unruhe: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat zum wiederholten Mal den Abschuss eines Problemwolfs untersagt. Der Wolf, der mehrfach Tiere gerissen und seine Scheu vor Menschen verloren hat, bleibt vorerst geschützt – sehr zum Ärger der Betroffenen. Die Landwirte nennen ihn einen „Serienkiller“.

„Die Anforderungen des Gerichts an die Vorsorgemaßnahmen sind kaum umsetzbar“, kritisiert Klaus Borde, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Hauptvereins, Kreisverband Leer. „Man könnte meinen, wir sollen das gesamte Rheiderland einzäunen.“ Der Verein spricht von einem „Serienkiller“.

Unsicherheit in der Region: Bewohner fühlen sich bedroht

Die Angst vor dem Problemwolf greift um sich: Der Wolf zeigt sich mittlerweile sogar tagsüber in Gärten und auf Höfen. Viele Menschen im Rheiderland trauen sich nur noch selten auf Straßen und Wege abseits der Dörfer.

Besonders betroffen ist die Gemeinde Jemgum, wo in den letzten Monaten rund 20 Prozent aller Wolfsrisse in Niedersachsen verzeichnet wurden. Es wird befürchtet, dass nach Ende der Weidesaison auch Tiere in Ställen oder auf Hofgeländen zum Ziel werden könnten.

„Nicht nur wir Weidetierhalter, die gesamte Bevölkerung macht sich Sorgen und viele wagen sich kaum noch außerhalb der Dörfer auf die Straße, geschweige denn in den Hammrich“, so Borde. Der Wolf habe inzwischen offenbar jede Menschenscheu abgelegt, zeigt sich am helllichten Tag auf Höfen und in Gärten und reagiert auch kaum noch auf Versuche, ihn zu vertreiben.

Landkreis sucht nach Lösungen: Hoffnung auf höhere Instanz

Der Landkreis Leer hatte den Abschuss mit umfangreichen Vorbereitungen beantragt. Doch das Verwaltungsgericht verlangt zusätzliche Vorsorgemaßnahmen, die in der Praxis kaum realisierbar scheinen. „Wir haben kein Verständnis für diese Entscheidung“, so Klaus Borde. Die Verwaltungsrechtler hätten sich offenbar „sehr weit von der Lebensrealität der Menschen auf dem platten Land entfernt“.

Nun hoffen die Verantwortlichen auf das Oberverwaltungsgericht und Unterstützung seitens der Landesbehörden. Es geht um die Frage, wie der Schutz von Mensch und Tier in Einklang mit dem Artenschutz gebracht werden kann.

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