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Tempo 30 ist unmöglich. Egal. Der Norder Rat beschließt es trotzdem.

Alle haben gewarnt, die Gesetzeslage ist eindeutig: Doch der Norder Rat will trotzdem eine Verkehrsberuhigung im Burggraben. Die Verwaltung wird den Beschluss vermutlich direkt in den Papierkorb werfen.

Lesedauer: ca. 1min 38sec
Der Burggraben in Norden soll verkehrsberuhigt werden. Dabei ist es da schon so ruhig.

Der Burggraben in Norden soll verkehrsberuhigt werden. Dabei ist es da schon so ruhig. © Ute Bruns

Norden Der Stadtrat von Norden hat beschlossen, 25000 Euro für Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich des Burggrabens bis zur Norddeicher Straße bereitzustellen. Grundlage ist ein Antrag der Grünen-Fraktion, der fünf Maßnahmen vorschlägt, um die Lärmbelastung zu reduzieren und den Verkehr zu beruhigen. Geplant sind ein Lkw-Durchfahrtsverbot, eine Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer, geschwindigkeitsüberwachende Displays oder bauliche Maßnahmen, eine Überwachung der Umsetzung sowie langfristig die Umgestaltung des Straßenraums, um den Verkehr auf die Umgehungsstraße B 72 zu lenken.

Allerdings bestehen rechtliche Hürden. Die Verkehrsbehörde betont, dass diese Maßnahmen laut Straßenverkehrsordnung nur bei einer „qualifizierten Gefahrenlage“ zulässig sind. Diese sei am Burggraben aber nicht gegeben, hatte Lars Carstens vom Fachdienst für Sicherheit bereits in einer Sitzung im November erläutert. Dort wurde entschieden, die bestehende Regelung beizubehalten: Tagsüber gilt Tempo 50, nachts Tempo 30. Ein generelles Lkw-Durchfahrtsverbot und eine dauerhafte Tempo-30-Zone wurden damals abgelehnt, da die Straße als Verteilerstrecke genutzt wird und Messungen keine Grenzwertüberschreitungen zeigen. Immerhin: Man könne Digital-Displays aufstellen, die zum Langsamfahren ermahnen, meinten die Fachpolitiker.

Doch der Rat sah es jetzt anders, überstimmte seinen eigenen Fachausschuss und ignorierte allen Warnungen zum Trotz die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Er will Tempo 30 – ohne Chance auf Umsetzung.

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Erstellt:
12. Dezember 2024, 06:20 Uhr

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