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29. Februar 2024, 10:00 Uhr

Vor dem Landgericht Aurich: Missbrauchsvorwürfe gegen Borkumer Senioren

Für ein achtjähriges Mädchen war er anfangs der „Ersatz-Opa“. Jetzt steht der 79-Jährige vor Gericht, weil er sich an dem Kind vergangen haben soll:

Lesedauer: ca. 2min 48sec
Das Kind (Symbolfoto) übernachtete bei dem 79-jährigenBorkumer. Dabei soll es zum Missbrauch gekommen sein. Foto: dpa

Das Kind (Symbolfoto) übernachtete bei dem 79-jährigen
Borkumer. Dabei soll es zum Missbrauch gekommen sein. Foto: dpa ©

Ein zur Tatzeit achtjähriges Nachbarkind soll ein heute 79-jähriger Borkumer in der zweiten Jahreshälfte 2022 sexuell missbraucht haben. In zwei der insgesamt fünf angeklagten Fälle geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage von schwerem sexuellem Missbrauch aus.

Der Angeklagte selbst wollte sich bislang vor dem Landgericht Aurich nicht zu den Vorwürfen äußern. Stattdessen gab einer seiner beiden Anwälte eine Verteidigererklärung ab, in der alle Tatvorwürfe mit einer harmlosen und keinesfalls sexuell motivierten Erklärung versehen wurden. Bemerkenswert war, dass sich der Angeklagte – auf Anraten seiner Verteidiger – die Erklärung nicht zu eigen und damit zu seiner Einlassung machte.

Die Mutter des Mädchens schilderte, wie sich der Kontakt zum Angeklagten immer mehr intensivierte. Er sei nett und auch für sie selbst ein guter Gesprächspartner gewesen, erzählte die Mutter. Das Mädchen ging nach der Schule auch schon mal zum „Ersatz-Opa“ und fühlte sich dort wohl. Die Mutter ließ ihr Kind in zwei oder drei Fällen bei ihm übernachten, wenn sie zu einer Weihnachtsfeier oder einem Motorrad-Treffen wollte. Im Zuge der Übernachtungen soll es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein.

Das Verhalten des Mädchens gegenüber dem Angeklagten änderte sich, nachdem es im Januar 2023 vom Ferienaufenthalt beim Vater zurückkehrte. „Sie wollte ihn nicht umarmen, als wir sie von der Fähre abholten“, sagte die Mutter aus. „Sonst hat sie ihn immer regelrecht angesprungen.“ Auch der Angeklagte habe sich anders verhalten als sonst.

Man habe dann gemeinsam gegessen. Die Stimmung sei angespannt gewesen. Die Mutter wollte wissen, was los ist. Daraufhin soll das Mädchen an den Angeklagten gewandt gesagt haben: „Du weißt, was du gemacht hast.“ Der Angeklagte habe ihr die Beine hinter den Kopf gedrückt, wobei sie Schmerzen verspürt habe. Der Angeklagte habe sich entschuldigt und gesagt, dass es beim Spielen passiert sei. Doch das Kind soll hinzugefügt haben: „Das hast du gemacht, als ich nackt war.“ Der Angeklagte soll daraufhin gesagt haben, das Mädchen solle keine Lügen erzählen, sonst müsse er ins Gefängnis. Die Mutter war geschockt und wusste nicht, was sie tun sollte.

Am Abend wurde die Situation dann sehr dramatisch. Der Angeklagte habe ihr eine Nachricht geschickt, dass er sich umbringen werde. Die Frau wandte sich an eine andere Nachbarin, die auf Borkum bei der Polizei Dienst tut. Man verschaffte sich Zutritt zu der Wohnung, wo der Angeklagte aufgelöst hin und her lief. Er hatte sich erst an der Gardinenstange, dann im Bad am Duschvorhang erhängen wollen. Beide Stangen hielten nicht stand. Die Polizistin musste die Tür zum Badezimmer auftreten, in das sich der Angeklagte eingeschlossen hatte.

In Anwesenheit von Polizei und der Mutter soll er dann mit seinem Sohn telefoniert haben. „Ich habe Mist gebaut und auch dich enttäuscht“, waren Worte des Angeklagten, die die Mutter und die Polizistin wahrgenommen hatten. „Ich weiß nicht, warum ich das immer mache. Ich habe das Nachbarkind auch angefasst“, will die Mutter zudem gehört haben.

Das „auch“ soll sich auf einen sexuellen Missbrauch der Enkelin beziehen. Wegen dieser Tat war der Angeklagte per Strafbefehl zu einer Vorstrafe verurteilt worden. Deshalb war er am Morgen zur Dienststelle der Polizei bestellt worden, um eine DNA-Probe abzugeben.

Vom Missbrauch durch den Angeklagten hat das Kind auch einem Therapeuten berichtet, der das Mädchen nach der Trennung der Eltern wegen Verhaltensauffälligkeiten betreute. Die Anwälte aber zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Mädchens und beantragten, das Kind aussagepsychologisch begutachten zu lassen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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