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4. Juli 2024, 10:59 Uhr

Landkreis Aurich gibt Wolf zum Abschuss frei

Die Verwaltung erteilt im Schnellverfahren eine Ausnahmegenehmigung bis zum 21. Juli - ein Widerspruch hätte keine aufschiebende Wirkung

Lesedauer: ca. 2min 24sec
Ein Wolf soll im Kreis Aurich für mehrere Risse von Schafen und Lämmern verantwortlich sein. Die Verwaltung hat ihn deshalb jetzt im Schnellverfahren zum Abschuss freigegeben. Symbolfoto:dpa

Ein Wolf soll im Kreis Aurich für mehrere Risse von Schafen und Lämmern verantwortlich sein. Die Verwaltung hat ihn deshalb jetzt im Schnellverfahren zum Abschuss freigegeben. Symbolfoto:dpa ©

Aurich Der Landkreis Aurich hat eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss eines Wolfs im Schnellverfahren erteilt. Das teilte die Kommune jetzt mit.

Diese Genehmigung, die bis zum 21. Juli befristet ist, sei angesichts wiederholter Wolfsrisse von Schafen und Lämmern an einem Deichabschnitt im Landkreis notwendig geworden. Zwischen dem 16. und 30. Juni dieses Jahres seien mehrere solcher Vorfälle dokumentiert und als vom Wolf verursacht bestätigt worden.

Vier Schafe und ein Lamm wurden dabei vom Wolf getötet und vier weitere Schafe verletzt, drei davon so schwer, dass sie erlöst werden mussten. Bei zwei dieser Rissereignisse wurde ein vorhandener Zaun vom Wolf untergraben.

Die wiederholten Risse stellten nicht nur ernste wirtschaftliche Schäden für die Tierhalter dar, sondern gefährdeten auch die Deichsicherheit, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises. Schafe seien ein wichtiger Bestandteil zur Erhaltung wehrfähiger Deiche. Angesichts dieser Gefahren habe sich der Landkreis Aurich nach einer ausführlichen rechtlichen Prüfung und Abwägung zwischen Artenschutz und Deichsicherheit zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung entschlossen.

Diese Entscheidung basiert laut Landkreis auf einem Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 1. Dezember 2023, der unter bestimmten Bedingungen Schnellabschüsse von Wölfen gestattet. Danach wird bei häufigen Wolfsangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt. Eine genetische Individualisierung ist deshalb nicht erforderlich, da mit hoher Wahrscheinlichkeit der Wolf zur Weide zurückkehrt.

Sowohl die EU-Kommission als auch der Bund haben nach Angaben des Niedersächsischen Umweltministeriums die Rechtmäßigkeit des neuen Verfahrens bestätigt, da laut Studien eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, an der betroffenen Weide den konkreten Wolf zu entnehmen. Das habe auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg explizit bestätigt.

Im April hatte das OVG die Beschwerde einer Landesbehörde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurückgewiesen. Die Richter hatten den Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover untersagt. Das OVG habe im Verfahren den Abschuss wegen formaler und materieller Kritikpunkte ausgesetzt, dasSchnellabschussverfahren im Grundsatz aber für rechtmäßig erklärt, so eine Sprecherin des Umweltministeriums. „Wir stehen nach wie vor hinter dem auf der UMK einstimmig beschlossenen Schnellabschussverfahren und haben den Landkreis Aurich auch bei der Umsetzung und der Begründung der Ausnahmegenehmigung unterstützt“. Der Landkreis Aurich habe die Kritik aus dem vorherigen Fall aufgegriffen und begründe in der Abschussgenehmigung sehr gründlich den erwartbaren Schaden mit dem Deich- und Küstenschutz.

Der Landkreis hat den Sofortvollzug angeordnet, wodurch ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Ein „zur Entnahme berechtigter Personenkreis wurde definiert“, so die Kreisverwaltung in ihrer Mitteilung. Aus Gründen des Schutzes werde man keine näheren Angaben zu den betroffenen Deichabschnitten sowie zu den abschussberechtigten Jägern machen, hieß es auf KURIER-Nachfrage.

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