Nicht jeder Friedhof im Norderland nimmt jeden auf.
Nicht alle Friedhöfe im Altkreis Norden nehmen jeden Verstorbenen auf. Besonders beim Ortswechsel kann es Schwierigkeiten geben.
Lesedauer: ca. 5min 12secNordenEine geeignete Grabstätte auf einem Friedhof zu finden, wenn ein Mensch stirbt, ist manchmal gar nicht so einfach. Hat der/die Verstorbene vor seinem/ihrem Ableben bereits vorgesorgt und das Nutzungsrecht für ein Grab erworben, so ist alles geregelt und der Leichnam kann dort beerdigt werden. Dies gilt auch, wenn schon ein Grabplatz vorhanden ist, in dem Angehörige ihre letzte Ruhe gefunden haben.
Schwierig wird es, wenn die Betroffenen von ihrem Heimatort weggezogen sind und sich ummelden, so wie es häufiger der Fall ist, wenn alte Menschen sich nicht mehr allein versorgen können und in ein Altenwohnheim ziehen. Wenn sie dann nach ihrem Tod auf ihrem Heimatfriedhof beerdigt werden wollen, kann es Probleme geben, wie ein Fall in Pewsum zeigt.
Dort musste sich ein Ehepaar, das ein Leben lang in der Krummhörner Gemeinde gewohnt hatte, aufgrund seines hohen Alters einen Heimplatz in der Nähe des Wohnortes der Tochter suchen. Der Wunsch der Senioren war jedoch immer, einmal im Heimatort auf dem Gemeindefriedhof begraben zu werden. Als der Mann nun verstarb, konnte ihm dieser letzte Wunsch allerdings nicht erfüllt werden, denn die Gemeinde Krummhörn lehnte eine Beerdigung des Verstorbenen in Pewsum mit der Begründung ab, dass er ja nicht mehr in der Krummhörn gemeldet gewesen sei. So mussten sich die Angehörigen nun notgedrungen auf die Schnelle einen anderen Bestattungsort suchen. Zum Glück war die evangelisch-lutherische Kirche in Pewsum so freundlich, den Trauernden eine Grabstätte für ihren verstorbenen Vater zur Verfügung zu stellen.
Wie die Bürgermeisterin der Gemeinde Krummhörn, Hilke Looden, erläutert, gibt es in der Krummhörn sowohl kommunale als auch kirchliche Friedhöfe. Laut der Friedhofssatzung diene die Beisetzung dort all den Personen, die bei ihrem Tod in der Gemeinde Krummhörn ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hätten, sowie denjenigen, die bei ihrem Ableben ein Anrecht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte hätten. Für andere Personen bedürfe es der besonderen Erlaubnis der Gemeindeverwaltung.
„Kommunale Friedhöfe haben wir in Canum, Freepsum, Loquard, Rysum, Pewsum und Greetsiel. Sie werden gemäß des niedersächsischen Bestattungsgesetzes im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge unterhalten. Dementsprechend hat jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, den Friedhof zweckentsprechend zu nutzen“, erklärt Looden.
Im Fall des Verstorbenen aus Pewsum seien die Angehörigen auf die Regeln der Satzung hingewiesen worden. Gleichzeitig sei ihnen aber auch gesagt worden, dass auf dem kirchlichen Friedhof die Möglichkeit bestehe, den Verstorbenen zu bestatten. „Wenn es dort nicht geklappt hätte, hätte man sicher auch seitens der Gemeinde im Rahmen einer Ausnahmeregelung eine Lösung gefunden“, meint sie. Dass man die Angehörigen in der Situation darauf nicht hingewiesen habe, sei bedauerlich. Aber letztlich sei dem Wunsch nach einer Beerdigung in Pewsum ja entsprochen worden.
Hintergrund für die Friedhofsverordnung sei, so die Bürgermeisterin, dass die Gebühren in der Gemeinde Krummhörn zum Teil niedriger seien als in anderen. Um einen sogenannten Friedhofstourismus zu vermeiden, seien die Regeln seinerzeit festgesetzt worden. Zwar gingen auch in der Krummhörn die Fall- beziehungsweise Sterbezahlen auf den Friedhöfen etwas zurück, aber nicht so stark, dass man jetzt die Satzung dafür ändern und alle Verstorbenen aufnehmen müsse, macht sie deutlich.
Norden
Auf den städtischen Friedhöfen in Norden hat nach Auskunft von Friedhofsverwalter Heiko de Jonge jede und jeder Verstorbene, die/der hier in Norden geboren, aufgewachsen und gelebt hat, das Recht, auf dem Norder Friedhof beigesetzt zu werden. Das gilt auch dann, wenn er zuletzt nicht mehr in der Stadt gewohnt hat. Alle anderen Anträge auf Bestattungen sind genehmigungspflichtig. Grund: Auch hier soll kein sogenannter Bestattungstourismus entstehen.
Zudem müsse die Verwaltung bei der Belegung darauf achten, dass immer genug Platz auf den Friedhöfen für die eigenen Bürgerinnen und Bürger vorhanden sei. Deshalb gebe es die Genehmigungspflicht für Auswärtige. „Das war vor allen in den Jahren mit hohen Sterbe- beziehungsweise Fallzahlen wichtig“, betont er. Inzwischen gingen die Fallzahlen jedoch aufgrund vieler Faktoren zurück. Zahlreiche Gräber würden nach Ablauf der Nutzungsdauer (in der Regel nach 25 bis 30 Jahren) nicht mehr aufrechterhalten und aufgegeben. Manche Menschen wählten zudem heute andere Bestattungsformen und -orte, wie Bestattungen auf See und auf dem Waldfriedhof. Damit würden dann auch die Gebühreneinnahmen geringer. „Wir lehnen daher quasi niemanden ab“, sagt de Jonge.
Bargebur
In Norden gibt es neben den städtischen Friedhöfen zudem den Friedhof der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lütetsburg-Norden in Bargebur. Dort ist es nach Angaben von Pastor Detlef Sprick seit vier Jahren ebenfalls allen Interessierten – gleich welcher Konfession – möglich, sich auf dem Bargeburer Friedhof beerdigen zu lassen, egal ob diese aus Norden oder dem Umfeld kommen. Wie auf allen Friedhöfen kommt es aufgrund der veränderten Bestattungskultur in Bargebur auch hier immer häufiger vor, dass Grabstätten aufgegeben oder vor Ablauf der Nutzungsdauer schon zurückgegeben werden.
In anderen Orten im Altkreis Norden wie Dornum, Großheide oder Marienhafe gibt es keine kommunalen Friedhöfe. Dort übernehmen die Kirchen dann auch die kommunale Aufgabe, Verstorbene zu bestatten.
Dornum
„Wir haben in Dornum und Resterhafe jeweils einen Friedhof“, sagt Pastorin Cordula Trauner von der St. Bartholomäus-Kirche Dornum. Grundsätzlich würden hier Menschen aus den beiden Orten bestattet, wobei es egal sei, ob sie evangelisch, katholisch seien oder einer anderen beziehungsweise gar keiner Religion angehörten, betont sie.
Auch Auswärtige seien hier durchaus schon begraben worden. Die Menschen oder deren Angehörigen müssten zuvor allerdings die Gelegenheit gehabt haben, das Nutzungsrecht für eine Grabstätte zu erwerben. Für Friedhöfe, auf denen es ohnehin schon eng werde für die Ortsansässigen, sei es sicher schwieriger, Auswärtige aufzunehmen.
Die Pastorin rät, „frühzeitig hinsichtlich möglicher Bestattungen ins Gespräch zu gehen, solange noch kein Ernstfall eingetreten ist“. Gerade für Senioren gelte: „Wichtig ist, wenn man von der Heimat in eine andere Kommune wechselt, sich schon beim Umzug kirchlich umpfarren zu lassen in den Heimatort. Dann ist diese Kirche dort später auch zuständig für die Beerdigung“, erläutert Trauner. Das sei ein entscheidendes Recht, das vielen nicht bekannt sei. Es sei besser, diese Dinge vorher zu regeln. Das erspare dann Unklarheiten, wer letztlich zuständig sei.
Großheide
Der kirchliche Friedhof in Großheide steht in erster Linie für Verstorbene aus Großheide zur Verfügung, berichtet Pastor Andreas Lüder von der lutherischen Christus-Gemeinde. Begräbnisse von Menschen, die nicht (mehr) in Großheide wohnten, seien aber auch möglich. Meistens gebe es hierfür familiäre Gründe, die die die Gemeinde stets respektiere.
„Alternative Bestattungsmöglichkeiten wie unter anderem Friedwälder spielen nach meiner Erfahrung zahlenmäßig noch eine untergeordnete Rolle“, so Lüder. Dem Großheider Friedhof entgehe dadurch kaum etwas. Im Gegenteil: In absehbarer Zeit werde die Gemeinde mit Kapazitätsproblemen zu kämpfen haben, auf die schon seit Jahren hingewiesen werde. Insbesondere der Platz für die pflegeleichten Rasenreihengräber werde nicht mehr lange reichen, betont der Pastor.
Marienhafe
In Marienhafe ist es so, dass Menschen, die dort gemeldet sind, auch dort bestattet werden können, und zwar konfessionsunabhängig. „Wenn sie ihren Lebensort wechseln, melden sie sich ja um. Wir bekommen dann die Nachricht von dem Umzug, sodass sie auch bei uns in den Kirchenbüchern gestrichen werden, weil die Kirchengemeinde der neuen Kommune dann zuständig ist“, sagt Johanne Dannholz, stellvertretende Kirchenvorstandsvorsitzende der Marienkirchen-Gemeinde.
Wenn die Betroffenen dann später dennoch in der Heimaterde bestattet werden wollten, entscheide der Kirchenvorstand, ob dies möglich sei oder nicht. Habe jemand aber hier vor seinem Umzug immer gelebt, dann werde in den meisten Fällen sicherlich auch eine Ausnahme gemacht, betont sie. Möglicherweise seien in Marienhafe auch schon Angehörige wie Partner/Partnerin beerdigt, sodass ein Grab vorhanden sei. „Dann kann man die Beisetzung nicht verwehren“, sagt Dannholz. Wenn jemand aber nur kurz dort gewohnt habe und weggezogen sei, müsse dem eine Absage erteilt werden, weil die Kapazitäten auf dem Friedhof stark begrenzt seien.
„Auf unserem Friedhof hat man früher aufgrund von mangelnden Kapazitäten keine Wege zwischen den Gräbern angelegt. Wir sind daher nun dabei, dort, wo es passt, wieder neue Wege anzulegen“, berichtet sie. Das bedeute, wenn Grabnutzungen endeten, würden diese zum Teil gesperrt für neue Wege. „Im Moment sind wir froh, wenn Gräber zurückgegeben werden, das kommt uns zugute, um Wege anzulegen oder vorhandene fortzuführen.“