Ohne neue Zäune gibt es keine neuen Anträge zum Wolfabschuss
Nachdem das OVG das Schnellabschussverfahren abgelehnt hat, werden neue Schutzmaßnahmen geprüft. Bis dahin aber, wird der Wolf nicht abgeschossen werden können.
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Norden Der Eilantrag zum Schnellabschuss des Wolfes scheiterte direkt zweimal vor den Verwaltungsgerichten. Weil der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (Nlwkn) nicht ausreichend begründete, warum es „in der betroffenen Region keine mit zumutbarem Aufwand umsetzbare Alternativen gebe“. Seit den Urteilen wurden keine Anträge zur Abschussgenehmigung mehr beim Gericht eingereicht. Denn diese hätten sowieso keine Chance durchzukommen, müssen sich Landrat Olaf (...).